Alle Beiträge nach dem Leistungsfall (vermutlich 09/2004) werden bei Ihrer nächsten Rente (vermutlich Altersrente) berücksichtigt, und werden dann evtl. mit der Kürzung betroffen sein, die bei diesem Rentenbeginn zu berücksichtigen ist.
Ihre Rente ist mit 50% zu versteuern.