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Teil EM Rente in Altersrente umwandeln

von Leo25.01.2007 | 14:15
2155 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe seit meinem 59. Lebensjahr eine halbe EM Rente, wegen Berufsunfähigkeit. Dieser Rente liegen 40 Versicherungsjahre zu Grunde. Die halbe Rente hat einen Abschlag von 10,8 %. Jetzt werde ich 63 und will diese Teil EM Rente in eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit umwandeln lassen. Ist die Altersrente komplett abschlagsfrei (ab 63) oder bleiben bei der "halben Rente" die Abschläge?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2007 | 16:01

Hallo Leo,

unter der Voraussetzung, dass es sich bei Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit handelt, muss diese bei der folgenden Altersrente berücksichtigt werden. Das heißt, die Abschläge der bisherigen Rente bleiben erhalten, da diese Rente nach der Vollendung des 63. Lebensjahres beginnt.

Aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine teilweise Erwerbsminderungsrente handelt, bleibt der Abschlag für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte bei 10,8%. Für die andere Hälfte ergibt sich kein Abschlag, wenn nun eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gewährt wird.

Sollte nur Anspruch auf eine andere Altersrente bestehen, könnten sich je nach Art der Altersrente auch für die zweite Hälfte der Entgeltpunkte Abschläge ergeben.

1 Antworten

Michael1971am 25.01.2007 | 14:36
Grndsätzlich bleibt für die Hälfte der Entgeltpunkte aus der teilweisen EM-Rente der Abschlag von 10,8 Prozent erhalten. Sollte die Rente zwischen dem 60. Lebensjahr und dem 63. Lebensjahr nur als Teil oder "Nullrente" gezahlt worden sein (z.B. wegen Anrechnung Arbeitslosengeldbezug oder Entgelt nach § 96a SGB VI), vermindert sich der Abschlag. Hier kommt es aber dann sowohl auf die Anzahl der Monate als auch auf die jeweiligen Teilrentenanteile an. Genaueres kann Ihnen da wohl nur der für Sie zuständige Sachbearbeiter sagen.
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