Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo JogiJö,
der Antwort von W*lfgang schließen wir uns an. Vielleicht noch ergänzend zur Info: erhalten Sie später aus der VBLextra/Entgeltumwandlung eine Rente, ist diese evtl. auch für die Krankenkasse voll beitragspflichtig (zurzeit ca. 19 % des Rentenbetrags). Erkundigen Sie sich diesbezüglich ggf. vor Abschluss des Vertrages bei Ihrer Krankenkasse.
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