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Experten-Antwort

Teil EM Rente unbefristet und vorzeitig nach 45 Jahren ohne Abzüge in die Altersrente

von Bine29.10.2022 | 08:59
139 Ansichten
5 Antworten

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Bekomme eine Teil EM Rente ( unbefristet) und bin 63. Habe die 45 Jahre voll. Wenn ich mit 64,2 ohne Abzüge in die Altersrente gehe ,werden mir die Punkte, welche bei der Em Rente hochgerechnet wurden dann wieder abgezogen??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Bine,

wenn eine Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente beginnt, passiert (vereinfacht zum besseren Verständnis) folgendes:

Zuerst wird die Altersrente unter Berücksichtigung aller bis zum Rentenbeginn (der Altersrente) zurückgelegten Zeiten berechnet, dazu zählen auch die Zurechnungszeiten (das war sozusagen die Hochrechnung bei bzw. der Bezug der EM-Rente) sowie die in der Zwischenzeit ggf. gezahlten Beiträge.

Die Entgeltpunkte der Teilerwerbsminderungsrente, die ggf. eine Kürzung enthielten (Zugangsfaktor<1), behalten diese, die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die noch nicht „in Anspruch genommen wurden“ und in der Berechnung der Altersrente enthalten sind, werden abschlagsfrei gezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Im Ergebnis heißt das, dass Ihre Altersrente mindestens das Doppelte der bisherigen halben Erwerbsminderungsrente beträgt, ggf. etwas mehr.

Insofern könnte es Sinn haben, dass, wenn Sie neben der bisherigen Rente keine weiteren Einkünfte haben, ggf. schon eine frühere Altersrente ins Auge fassen. Lassen Sie sich dazu bitte individuell beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Melliam 29.10.2022 | 15:30
Nein, die Rentenhöhe bleibt gleich wahrscheinlich könnten Sie sogar schon jetzt in die Rente für langjährig Versicherte wechseln
Bineam 29.10.2022 | 18:06
Vielen Dank
W°lfgangam 29.10.2022 | 18:49
Hallo Bine, quasi ja. Die hochgerechneten Punkte (EP) aus der Zurechnungszeit werden bei der Altersrente durch die EP aus der weitergelaufenen Beschäftigungszeit 'überschrieben' - EP aus Beitragszeiten eben/verdrängen die EP aus Zurechnungszeit ...nennt sich dann Rentenbezugszeit und ist nur 'nachrangige' Anrechnungszeit. Viel Rentenmathematik und gesetzliche Grundlagen in nur einem Satz verbaut ... Faktisch verdoppelt sich Ihre spätere Altersrente, die Hälfte der Rente/deren und die neuen EP, hat keinen Abschlag mehr - kann also auch mehr als nur doppelt sein. Wenn Sie es auf den Punkt wissen wollen, fordern Sie von Ihrer DRV eine Probeberechnung zum neuen Rentenbeginn/Tag X an, unter Hochrechnung Ihrer aktuellen/zukunftsgesicherten Beschäftigungsentgelte (EP) aus dem Vorjahr. Gruß w.
Melliam 30.10.2022 | 00:46
Wo haben Sie heraus gelesen, dass die Fragestellungen neben der Teilrente gearbeitet hat? Möglich das.
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