Guten Tag, Bine,
wenn eine Altersrente nach einer Erwerbsminderungsrente beginnt, passiert (vereinfacht zum besseren Verständnis) folgendes:
Zuerst wird die Altersrente unter Berücksichtigung aller bis zum Rentenbeginn (der Altersrente) zurückgelegten Zeiten berechnet, dazu zählen auch die Zurechnungszeiten (das war sozusagen die Hochrechnung bei bzw. der Bezug der EM-Rente) sowie die in der Zwischenzeit ggf. gezahlten Beiträge.
Die Entgeltpunkte der Teilerwerbsminderungsrente, die ggf. eine Kürzung enthielten (Zugangsfaktor<1), behalten diese, die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die noch nicht „in Anspruch genommen wurden“ und in der Berechnung der Altersrente enthalten sind, werden abschlagsfrei gezahlt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Im Ergebnis heißt das, dass Ihre Altersrente mindestens das Doppelte der bisherigen halben Erwerbsminderungsrente beträgt, ggf. etwas mehr.
Insofern könnte es Sinn haben, dass, wenn Sie neben der bisherigen Rente keine weiteren Einkünfte haben, ggf. schon eine frühere Altersrente ins Auge fassen. Lassen Sie sich dazu bitte individuell beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung