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Experten-Antwort

Teil EM Rente und Reha

von Jenna31.07.2018 | 23:33
253 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt, die Begutachtung hat stattgefunden,laut Rentenversicherung ist mit einem Bescheid in 2-4 Wochen zu rechnen. Ich vermute, dass ich eine befristete Teilerwerbsminderungsrente bekommen werde. Momentan bin ich berufstätig, muss allerdings immer damit rechnen dass sich mein Gesundheitszustand verschlechtert und ich wieder krankgeschrieben bin. Da ich seit Februar 2016 bereits 65 Wochen Krankengeld erhalten habe, hält die Krankenkasse und ich auch, es für angebracht, eine Reha zu beantragen. Ich habe eine für meine Diagnosen geeignete Rehaklinik gefunden, in der ich bereits Ende Oktober einen Platz bekäme. Nun habe ich Bedenken, dass die Reha dazu führen könnte dass die DRV einen positiven befristeten Teil EM Bescheid wieder zurückzieht. Kann das passieren? Den Antrag habe ich bereits August 2017 gestellt, der Gutachtertermin war erst im Juni 2018. Es wäre wirklich sehr schön wenn ich eine Antwort von euch und vom Experten bekäme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenna,

grundsätzlich prüft der Rentenversicherungsträger nach der Maßgabe "Reha vor Rente" ob vor Feststellung einer Erwerbsminderungsrente nicht noch eine Reha durchzuführen ist. Insofern ist es fraglich, ob ein Reha-Antrag Ihrerseits bewilligt wird, wenn gerade ein Rentenbescheid erteilt wird.

Ob und welchen Einfluss ein Reha-Antrag auf das derzeit noch laufende Rentenverfahren hat, kann von hier nicht beurteilt werden.

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1 Antworten

DRVam 01.08.2018 | 05:47
Ein bisschen viel Spekulation von Ihnen. Zunächst sollten Sie abwarten, ob Sie tatsächlich eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Eine Reha werden Sie nur erhalten, wenn der der Sozialdienst Ihres Rententrägers der Meinung ist, dass dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt oder aber zumindestens eine volle Erwerbsminderung verhindert werden kann. Es kann bei einer erfolgreichen Reha auch dazu kommen, dass Ihnen die Teilerwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann. Es bleibt aber alles nur Spekulation. Sie werden die weitere tatsächliche Entwicklung abwarten müssen.
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