Hallo Jenna,
grundsätzlich prüft der Rentenversicherungsträger nach der Maßgabe "Reha vor Rente" ob vor Feststellung einer Erwerbsminderungsrente nicht noch eine Reha durchzuführen ist. Insofern ist es fraglich, ob ein Reha-Antrag Ihrerseits bewilligt wird, wenn gerade ein Rentenbescheid erteilt wird.
Ob und welchen Einfluss ein Reha-Antrag auf das derzeit noch laufende Rentenverfahren hat, kann von hier nicht beurteilt werden.