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Experten-Antwort

Teil EMR

von Louisa03.02.2026 | 15:29
174 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Bin noch total Knie Tep und anderen Krankheiten seit einem Jahr krankgeschrieben. Bin seit 5 Monaten in der Wiedereingliederung, kann aber trotz angepasstem Arbeitsplatz und leichten Tätigkeiten nicht mehr als vier Stunden am Tag arbeiten. Habe Teil EMR beantragt. Krankenkasse weigert sich weiter Wiedereingliederung zu genehmigen, da keine bessere Aussichten sind. Meine Frage: kann ich mein Arbeitsvertrag auf 4 Stunden ändern lassen oder hat das eine negative Auswirkung auf die Entscheidung der Teil EMR? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Louisa,

Sie können nicht wahlweise eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, sondern schlicht eine Erwerbsminderungsrente. Ob und welche Art der Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegt, entscheidet der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung. Hierbei wird angesichts Ihres Gesundheitszustandes auf Ihr tägliches Restleistungsvermögen fokussiert. Bei einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden täglich, liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Es ist hierbei unerheblich, ob ein Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist oder nicht. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt somit bei dieser Beurteilung vorerst außer Acht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

EMam 03.02.2026 | 15:34
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente dürfen Sie doch bis unter 6 Stunden täglich arbeiten. Machen Sie es doch nicht komplizierter als es tatsächlich ist.
KSCam 03.02.2026 | 19:03
Ein 4 Stunden Job würde dem entsprechen was man bei teilweiser EM Rente leisten kann; wäre somit kein Hinderungsgrund. Sie können das der DRV mitteilen und warten - wie jede andere - die Entscheidung ab. Wer weiß wie entschiden wird? Zur Weigerung der Kasse: ist zwar kein Rententhema, aber doch eigntlöich logisch. Wieso sollte man sich um weitere Eingliederung bemühen, wenn klar ist dass eh maximal 4 Stunden gehen? Würde doch keinen Sinn machn das auf Vollzeit auszudehnen, oder sehen Sie das anders? PS: ich würde meinen Arbeitsvertrag erst ändern wenn die Rentenentscheidung da ist.
Deutsche Rentenversicherung
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