Hallo Louisa,
Sie können nicht wahlweise eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, sondern schlicht eine Erwerbsminderungsrente. Ob und welche Art der Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegt, entscheidet der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung. Hierbei wird angesichts Ihres Gesundheitszustandes auf Ihr tägliches Restleistungsvermögen fokussiert. Bei einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden täglich, liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Es ist hierbei unerheblich, ob ein Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist oder nicht. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt somit bei dieser Beurteilung vorerst außer Acht.