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Experten-Antwort

Teil-EMR; Anrechnung auf Rentenzeiten

von Mayfair24.01.2020 | 11:56
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2 Antworten

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Hallo, Wird der Zeitraum einer Teilerwerbsminderungsrente auch auf die Rentenzeiten bei (besonders) langjährig Versicherten angerechnet? Ich vermute ja, weil ja weiterhin Einkommen durch den Hinzuverdienst fließt. Wird dann aber nur der Rentenbeitrag aus dem Hinzuverdienst gerechnet oder wird die Teil-EMR auch betraglich mit eingerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mayfair,

die Zeit des Rentenbezuges allein zählt für die Wartezeit von 45 Jahren nicht. Wenn während des Bezugs der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung eingezahlt werden, sind diese Zeiten dagegen auf die Wartezeit anzurechnen. Ob und inwieweit sich durch den Hinzuverdienst evtl. noch eine Auswirkung auf die Höhe einer anschließend zu zahlenden Folgerente ergeben, muss sich im Einzelfall zeigen. Der Hinzuverdienst liegt schließlich zeitlich gesehen häufig parallel zur Zurechnungszeit, die in der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung bereits enthalten ist, so dass sich in relativ vielen Fällen durch den Hinzuverdienst keine oder nur eine geringe Auswirkung auf die Höhe der Folgerente ergibt.

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1 Antworten

KSCam 24.01.2020 | 12:14
Wenn Sie als Teilrentner durch den Hinzuverdienst versicherungspflichtig sind, kommen im Jahr 12 Beitragsmonate dazu. Und diese Monate zählen natürlich mit wenn es um Mindestversicherungszeiten geht. Wie dann eine spätere volle EM Rente oder die Altersrente berechnet wird, richtet sich nach den dann geltenden Vorschriften. Das zu erläutern tue ich mir jetzt nicht an - in der Praxis kann man sich ja zu gegebener Zeit eine Probeberechnung schicken lassen aus der alles herhorgeht.
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