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Experten-Antwort

Teil-EMR muss aus der Teilzeit heraus beantragt werden?

von Fuma12.11.2018 | 11:53
166 Ansichten
5 Antworten
Hallo an alle, als ich kürzlich bei der lokalen Vertretung der RV war und den Großteil meines Antrages auf Teil-EMR abgegeben habe, war die Dame, die mir gegenüber saß, davon überzeugt, dass man die EMR nur aus bestehender Teilzeit heraus beantragen sollte. Dazu zitierte sie sogar einen Richter in hoher Instanz, der kürzlich in einem ähnlich gelagerten Fall den Antrag ablehnte, weil der Antragsteller noch voll arbeiten könne, schließlich tut er das ja noch. Unerwähnt blieb, dass er laufend krankgeschrieben war. Ich frage mich, ob sich die Rennerei überhaupt lohnt, um die ganzen fehlenden Arztunterlagen zusammen zu tragen, angesichts solcher Urteile. Denn ich quäle mich aus Geldmangel (bevor die Krankheiten so schlimm wurden hatten wir begonnen ein Haus zu bauen), Alternativlosigkeit und einem zweifelhaften Pflichtbewusstsein seit vollen 3 Jahren in Vollzeit durch meinen Beruf. Folge ist, dass ich jedes Jahr 130 bis ca. 200 Krankheitstage habe. Ich kann mich glücklich schätzen, das man als ET-Ing. so gefragt ist, dass die Arbeitgeber sich beide Beine ausreißen um einen zu halten oder zu bekommen. Allerdings wird wohl auch da irgendwo eine Grenze liegen, zumal mein Arbeitgeber nicht gerade als sozial bekannt ist. Sprich, wenn ich so weiter mache wird es wohl nicht mehr allzu lange dauern, bis ich auf der Straße sitze. Als ich Anfang dieses Jahres im Hamburger Modell war, habe ich erst 3h, dann 4h und später 5h am Tag gearbeitet. 7/h ist meine tägliche Regelarbeitszeit. Bei 4h, verbunden mit veränderten Aufagen (kein Projektgeschäft), habe ich eine merkbare Entlastung verspürt und das wäre dann auch meine Zielmarke im Antrag. Nur 4/7 meines Gehalts reichen nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, daher kann ich das nur machen, wenn ich Unterstützung erhalte. Lange Rede kurzer Sinn, was denken die Experten darüber? Muss ich jetzt schon in Teilzeit gehen, oder kann ich warten, bis die Rente bewilligt wird? Da mir inzwischen ein GdB von 50 zuerkannt wurde, hat sich mir noch ein zweites Standbein aufgetan. Das Integrationsamt würde dem Arbeitgeber zur Zeit ca. 230€ als Zuschuss zahlen, um meine Teilzeit zu unterstützen. Allerdings ist das bei einem Arbeitgeberbrutto von 6,5k€ wohl nur der berümte Tropfen auf den heißen Stein. Zumal regelmäßige Bürokratie die Folge ist, die wahrscheinlich einen großen Teil davon wieder auffrißt. Trotzdem, weiß jemand, ob man diese beiden Leistungen parallel laufen lassen kann? Die Dame vom Integrationsfachdienst wusste das nicht. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.11.2018 | 16:27

Hallo Fuma,

nein, ein Wechsel in Teilzeit ist für das Rentenverfahren nicht erforderlich.

4 Antworten

Feliam 12.11.2018 | 12:03
Natürlich können Sie auch aus einer Vollzeitbeschäftigung einen Antrag auf Teil-Em-Rente stellen. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit erst und dann wird die Rente abgelehnt, stehen Sie mit dem Teilzeitgehalt und ohne die Rente da und das war ja nicht Ihr Plan. Die Förderung der Teilzeitarbeit durch das Integrationsamt hat mit der Feststellung der Rente nichts zu tun.
memyselfam 12.11.2018 | 12:06
Selten so eine quatsch gehört. Viele, auch ich, haben die Rente aus der Vollzeit beantragt, ich war weder vor noch nach meiner ersten Reha arbeitsunfähig! auch das hat nichts damit zu run. aber: wie beantragst du eine Teilrente? Das zu entscheiden obliegt doch der DRV!
???am 12.11.2018 | 12:13
Es empfiehlt sich immer erst einen Rentenantrag zu stellen, die Entscheidung abzuwarten und dann evtl. nötige Konsequenzen bzgl. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ziehen. Die Entscheidung der DRV über Ihre Erwerbsfähigkeit kann von voll erwerbsfähig bis voll erwerbsgemindert lauten. Zum einen ist bei der Erwerbsfähigkeit der gesamte Arbeitsmarkt zu betrachten (denken Sie an den berühmten Pförtner an der Nebenpforte), zum anderen muss "Entlastung", wenn Sie sich sonst überlasten, nicht unbedingt bedeuten, dass Sie auch für 4 Stunden wirklich belastbar sind.
Naomiam 12.11.2018 | 12:08
und wenn sie Vollzeit nicht schaffen, lassen sie sich krankschreiben! Ich hatte vor meiner vollen EMR auch eine teilweise EMR, während deren Beantragung ich in der Krankschreibung war, weil ich einem Vollzeitjob schlichtweg nicht gewachsen war!
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