Hallo Kristina,
da nur die DRV über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheiden darf (und nicht Ihre Fachärztin), sollten Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen. Und diesen nicht selbst einschränken (auf halbe). Denn es wird dann im Antragsverfahren von der DRV festgestellt werden, 'was noch geht'.
Als voll erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie nur noch unter drei Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich arbeiten können.
Als halb erwerbsgemindert, wenn Sie noch unter sechs Stunden täglich/30 Stunden wöchentlich arbeiten können.
Und zwar unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
(Eine Regelung, wie Sie sie im Moment praktizieren ist nicht 'üblich', macht aber nichts, tut Ihrer Gesundheit im Moment ja wohl gut!).
Falls Sie vor dem 01.01.1961 geboren sind, würde es 'reichen', wenn Sie dies nur in Ihrem Beruf nicht mehr als sechs Stunden könnten, hört sich aber so an, als seien Sie jünger...
Um aber eben festzustellen, wie die DRV es einschätzt, muss ein Antrag gestellt werden.
Und wenn dann ein Ergebnis vorliegt (volle oder halbe EM - oder doch auch gar keine...), können Sie sich über die Arbeitszeiten und deren Verteilung weitere Gedanken machen.
Evtl. wird zunächst eine Reha bewilligt, um dies genauer feststellen zu können, evtl. werden ambulante Gutachtertermine notwendig. Das gehört zum Antragsprocedere dazu.
Damit Sie nun also nicht 'freiwillig' auf Ihnen evtl. zustehende Ansprüche zu lange durch lediglich Arbeitszeitverkürzung verzichten (was ja Einkommenseinbußen bedeutet), sollten Sie erst einmal den Antrag stellen und dann das Ergebnis abwarten.
Selbst mit einer vollen EM-Rente dürften Sie noch ca. 17.820 EUR hinzuverdienen, wie dies dann zu Ihren Stunden passt, klärt sich später.
Viel Erfolg und alles Gute!
Hier noch etwas hilfreiche Lektüre zum Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…