Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

TEIL-EMR, Teilzeitarbeit 18 Wochenstunden, an 3 Tagen

von Kristina10.05.2023 | 11:00
255 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich arbeite aus nachweisbaren gesundheitlichen Gründen, seit langer Zeit nur Teilzeit. Aktuell 18h/Woche. Diese sind aber auf anraten meiner Therapeutin auf 3 Tage verteilt, damit ich mehr Pausen zuwischendurch habe. Also 3 Tage a 6 Stunden. Mehr geht nicht. Wenn ich es gesundheitlich schaffte, hatte ich auch zeitweise kleinen Nebenjob, 2-4 Stunden wöchentlich, einfachste Arbeit. Die letzte Jahre lag auch öfter eine AU vor, in 2021 sogar mehr als ein Jahr. Ich möchte nun, nach Anraten meiner Fachärztin, eine TEIL-EMR beantragen, natürlich aus finanziellen Gründen, da ich mehr nicht arbeiten kann. Meine Frage zur Grenze dieser 6 Stunden: Dürfte ich in meinem Hauptberuf nur 5,9 Stunden arbeiten, an den 3 Wochentagen? Damit es "weniger als 6 Stunden" sind? Oder wird das auf die Wochenarbeitszeit umgerechnet? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, Kristina,

für die Feststellung, ob Sie teilweise oder sogar voll erwerbsgemindert sind, kommt es in erster Linie auf das noch vorhandene berufliche Leistungsvermögen an. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig mindestens 6 Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert.

Für diese Feststellung kommt es in erster Linie auf die medizinischen Befunde an. Ob und wie viele Stunden Sie tatsächlich arbeiten, ist Ihre persönliche Entscheidung.

Daher bietet es sich an, einen Rentenantrag zu stellen. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, kann nur individuell im Rentenverfahren festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 10.05.2023 | 11:29
Hallo Kristina, da nur die DRV über das Vorliegen einer Erwerbsminderung entscheiden darf (und nicht Ihre Fachärztin), sollten Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen. Und diesen nicht selbst einschränken (auf halbe). Denn es wird dann im Antragsverfahren von der DRV festgestellt werden, 'was noch geht'. Als voll erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie nur noch unter drei Stunden täglich/15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Als halb erwerbsgemindert, wenn Sie noch unter sechs Stunden täglich/30 Stunden wöchentlich arbeiten können. Und zwar unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. (Eine Regelung, wie Sie sie im Moment praktizieren ist nicht 'üblich', macht aber nichts, tut Ihrer Gesundheit im Moment ja wohl gut!). Falls Sie vor dem 01.01.1961 geboren sind, würde es 'reichen', wenn Sie dies nur in Ihrem Beruf nicht mehr als sechs Stunden könnten, hört sich aber so an, als seien Sie jünger... Um aber eben festzustellen, wie die DRV es einschätzt, muss ein Antrag gestellt werden. Und wenn dann ein Ergebnis vorliegt (volle oder halbe EM - oder doch auch gar keine...), können Sie sich über die Arbeitszeiten und deren Verteilung weitere Gedanken machen. Evtl. wird zunächst eine Reha bewilligt, um dies genauer feststellen zu können, evtl. werden ambulante Gutachtertermine notwendig. Das gehört zum Antragsprocedere dazu. Damit Sie nun also nicht 'freiwillig' auf Ihnen evtl. zustehende Ansprüche zu lange durch lediglich Arbeitszeitverkürzung verzichten (was ja Einkommenseinbußen bedeutet), sollten Sie erst einmal den Antrag stellen und dann das Ergebnis abwarten. Selbst mit einer vollen EM-Rente dürften Sie noch ca. 17.820 EUR hinzuverdienen, wie dies dann zu Ihren Stunden passt, klärt sich später. Viel Erfolg und alles Gute! Hier noch etwas hilfreiche Lektüre zum Thema: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Kristinaam 10.05.2023 | 11:35
"und wie viele Stunden Sie tatsächlich arbeiten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Daher bietet es sich an, einen Rentenantrag zu stellen. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, kann nur individuell im Rentenverfahren festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank, es ging jedoch einzig um die Frage der 6 Stunden-Grenze. laut Gesetzestext: "Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Wie das von der DR gerechnet werden würde. Täglich heißt jeden Wochentag? Mich irritiert das Wort "mindestens" Auch wenn ich diese 6 Stunden an drei Tagen in der Woche gerade so schaffe. So wirklich ist meine Frage damit noch nicht beantwortet. Um die weiteren Umstände geht es mir gerade nicht.
Abschlägeam 10.05.2023 | 13:10
Die Grenzen beziehen sich auf täglich (unter drei bzw. sechs Stunden) einerseits aber auf eine wöchentliche Gesamtarbeitszeit (unter 15 bzw. unter 30 Stunden) andererseits. Ausgehend von einer Fünftagewoche, eben entsprechend der "üblichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt". Und wie das dann im Falle einer vorliegenden Erwerbsminderung tatsächlich 'verteilt' werden darf, ob mit vielen Pausen oder tageweisen Unterbrechungen, entscheidet DANN die zuständige DRV immer als Einzelfallentscheidung. Wenn Sie es also schaffen, mehr als fünf x sechs Stunden täglich zu arbeiten, sind Sie per Definition des §43 SGB VI NICHT Erwerbsgemindert. Da Sie dies aber nach Ihrer und auch der Meinung Ihrer Fachärztin nicht schaffen, bzw. gerade mal an drei Tagen und dann Pausen benötigen, um diese Tage zu 'wuppen', ist es nicht ganz klar, weshalb Sie nun 'nochmals' nachfragen. Sie 'müssen' ja nicht knapp unter 30 Stunden schaffen können, wenn Sie gerade mal 18 Stunden schaffen. Sie dürften aber (als Obergrenze) um zumindest als 'halb' erwerbsgemindert zu gelten.
Ichsagmalsoam 10.05.2023 | 19:04
Erst kommt der EMR Antrag und dann wissen sie ob Teil oder Voll oder gar nicht EMR... Wenn Teil EMR , dann bleiben sie am besten unterhalb der Tagesarbeitszeit von 6h (also 5h 55 min) um nicht schlafende Hunde zu wecken. Die 5 min. wird ihr AG verschmerzen können. Ob sie diese Zeit dann täglich oder nur einige Tage die Woche machen steht dann auf einem anderen Blatt
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026