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Experten-Antwort

Teil EMR und Altersteilzeit

von Thea04.10.2019 | 11:09
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich beziehe seit 2015 eine Teil-EM Rente (nicht aufgrund BU, sondern ganz 'regulär') und arbeite noch 25h pro Woche bzw. 5h pro Tag. Ich bin Jahrgang 1961 und damit in einem Alter, in dem man langsam konkretere Pläne für die Rente macht. Viele meiner Kollegen machen Altersteilzeit. Ich habe mitbekommen, dass Altersteilzeit und vorgezogene Rente z.B. als langjähriger Versicherter gleichzeitig nicht bezogene werden dürfen: Das ist ein "Störfall" und man muss einiges an Geldern zurückzahlen. Gilt das auch für eine Teil-EM-Rente? Oder kann ich paralell zu dieser Rente auch Altersteilzeit beantragen? Danke im Voraus. Thea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thea,

Hallo Gast,

sofern Ihr Arbeitgeber dem zustimmt, können Sie das tun. Seitens der Rentenversicherung sind hierbei nur die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

Der steuerfreie Aufstockungsbetrag , der vom Arbeitgeber gezahlt wird, ist kein Hinzuverdienst.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

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