Hallo Thea,
Hallo Gast,
sofern Ihr Arbeitgeber dem zustimmt, können Sie das tun. Seitens der Rentenversicherung sind hierbei nur die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Der steuerfreie Aufstockungsbetrag , der vom Arbeitgeber gezahlt wird, ist kein Hinzuverdienst.