Hallo,
Sollte dem Widerspruch abgeholfen werden, so dass Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt wird, fällt das Arbeitslosengeld I sicherlich weg, da eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nur gezahlt wird, wenn das Leistungsvermögen auf bis zu 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herabgesetzt ist. Mit diesem Restleistungsvermögen steht man der Agentur für Arbeit nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung. Sollte sich im Rahmen des Rentenverfahrens rückwirkend herausstellen, dass Erwerbsminderung in vollem Umfang vorliegt, ergibt sich ggf. eine Nachzahlung, die im Rahmen eines Erstattungsanspruches der Agentur für Arbeit anzubieten ist.