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Experten-Antwort

Teil - Erwerbsminderungs - Rente

von Thorsten25.01.2015 | 12:37
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6 Antworten

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Guten Tag, ich hätte eine Frage: Kann man direkt einen Antrag auf "teilweise (!) Erwerbsminderungrente" stellen, oder muss man immer erst den "normalen" Antrag auf volle Erwerbsminderungrente stellen, und Gutachter entscheiden dann im Laufe des Verfahrens über die max. Stundenzahl, die man noch arbeiten kann ? Oder anders gefragt, gibt es für die teilweise EM-Rente ein extra Antragsformular ? Danke ! Gruß Thorsten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thorsten,

zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente gibt es nur den Vordruck R 100. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen der Beantragung einer teilweisen oder einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Im ergänzenden Vordruck R 210 finden Sie die Fragen 8.1 ff. Hier geben Sie Ihre Begründung des Rentenantrages und die Einschätzung Ihres verbliebenen Restleistungsumfangs an, so dass hieraus schon zu ersehen ist, ob Sie sich selbst als voll oder teilweise erwerbsgemindert einschätzen. Weitere Ergänzungen Ihrerseits können durch den Vordruck R 215 getätigt werden.

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5 Antworten

Schadeam 25.01.2015 | 13:51
Nein gibt es nicht, Sie beantragen die EM Rente und warten ab ob Sie die volle, die teilweise oder gar keine Rente bekommen
Thorstenam 25.01.2015 | 13:56
Alles klar, vielen Dank. Gruß Thorsten
Matze72am 25.01.2015 | 14:33
Ihre subjektiv eingeschätzte Erwerbsfähigkeit können Sie im Vordruck R 210 (z.B. Frage 8.2) oder auch im R 215 zum Ausdruck bringen. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, stellt sich der Rentenversicherungsträger, nach dem ggf. eine (teil-)erwerbsminderung festgestellt worden ist, ob ihr Arbeitgeber Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Ggf. sollte man das schon mal vorher abklären.
Thorstenam 25.01.2015 | 14:43
Danke für den ergänzenden Hinweis. Ich werde mir die Formulare R201&R215 mal ansehen. Gruß Thorsten
Thorstenam 26.01.2015 | 13:55
Alles klar, das mache ich, danke für den Hinweis. Gruß Thorsten
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