Hallo Thorsten,
zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente gibt es nur den Vordruck R 100. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen der Beantragung einer teilweisen oder einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Im ergänzenden Vordruck R 210 finden Sie die Fragen 8.1 ff. Hier geben Sie Ihre Begründung des Rentenantrages und die Einschätzung Ihres verbliebenen Restleistungsumfangs an, so dass hieraus schon zu ersehen ist, ob Sie sich selbst als voll oder teilweise erwerbsgemindert einschätzen. Weitere Ergänzungen Ihrerseits können durch den Vordruck R 215 getätigt werden.