Hallo Frau Krüger,
im Rahmen des Rentenverfahrens wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Bei 3 bis unter 6 Stunden täglich würde grundsätzlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommen.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller oder halber Höhe gezahlt.
Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet.
Wie viele Stunden Sie tatsächlich noch arbeiten, müssen Sie mit dem Arbeitgeber abstimmen. Die Rentenversicherung prüft lediglich die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze.