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Experten-Antwort

Teil-Erwerbsminderungsrente-Arbeitstage

von Marion Krüger14.11.2016 | 09:26
1270 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor, nach meiner 3.Krebserkrankung einen Antrag auf Teil-Erwerbsminderung zu stellen .Die Beratung beim VdK meinte jedoch, dass die Rentenversicherung das grundsätzlich auf 50%bewertet.(Ich könnte mir z. B. 30% auch vorstellen). Die 40 Std. wöchentlich sind nur inzwischen sehr anstrengend. Das nächste wäre, dass die Rentenversicherung darauf besteht, dass man täglich die 4 Stunden arbeitet. Da ich jedoch einen tägl. Anfahrtszeit von 70km (einfach)habe, wäre das für mich körperlich und wirtschaftlich unsinnig. Für meinen Betrieb wäre auch eine individuelle Arbeitszeit ok. Z. B. 2Tage 7Std. 1 Tag 6Std.(bei 50% = 20 Wochenstunden) Wie ist hier die Rechtslage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Krüger,

im Rahmen des Rentenverfahrens wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Bei 3 bis unter 6 Stunden täglich würde grundsätzlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommen.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird je nach Verdienst in voller oder halber Höhe gezahlt.

Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell berechnet.

Wie viele Stunden Sie tatsächlich noch arbeiten, müssen Sie mit dem Arbeitgeber abstimmen. Die Rentenversicherung prüft lediglich die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze.

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7 Antworten

Also ehrlicham 14.11.2016 | 10:36
Hallo Marion, regelmäßig 3 bis unter 6 Stunden! (Die DRV plant Ihre Arbeitszeit nicht) :-) Wenn Sie so Arbeiten, wie es geplant ist, dann passt das. Sie haben ja dann regelmäßig 2 Tage zusätzliche "Ruhezeit". Alles andere wäre tatsächlich unverhältnismäßig (Fahrtzeit etc.). Alles Gute für Ihre Gesundheit!
Heribertam 14.11.2016 | 16:08
Heisst zu deutsch, das ich mit TEMR auch z.b. 3 Tage 8h arbeiten gehen kann solange ich die Hinzuverdienstgrenze einhalte ? Würde einem die DRV das auch schriftlich geben, das ich mehr als 6h arbeite solange ich die Hinzuverdienstgrenze einhalten damit ich für den Fall der Fälle was schriftliches habe ?
???am 14.11.2016 | 16:42
"Heisst zu deutsch, das ich mit TEMR auch z.b. 3 Tage 8h arbeiten gehen kann solange ich die Hinzuverdienstgrenze einhalte ?" Ich glaube der Experte hat jetzt nur auf den Zahlanspruch der Rente (zu zahlende Rentenhöhe) geschaut. Da kommt es tatsächlich nur auf den Hinzuverdienst an. Etwas anderes ist der Grundanspruch der Rente (also ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind). Wenn Sie 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten, wird die DRV schon mal prüfen, ob Sie überhaupt noch erwerbsgemindert sind. Läuft die Sache gut für Sie, können Sie problemlos 3 x 8 Stunden in der Woche arbeiten. Falls nicht, ist die Rente weg.
Marionam 14.11.2016 | 17:11
Oh weh' ich bin 57 und alleinstehend, wenn ich das riskiere, und auf ggf. 50% reduziere, und anschließend nimmt man mir das wieder weg, dann stehe ich da und hab nur noch 1/2 Gehalt, sollte dann noch ein Rezitiv wieder kommen und ich bin wieder auf Krankengeld angewiesen,wird's eng. Ich hatte vor, in der nächsten Reha, die ab kommende Woche startet, den Antrag von dort aus zu stellen. Aber da sollte ich doch vielleicht eine Renten-Beratungsstelle hinzuziehen?
Marionam 14.11.2016 | 17:55
...und trotzdem 1000 Dank Ihnen allen für die schnellen und auch hilfreichen Antworten. Bleiben Sie gesund
Oldenburgeram 15.11.2016 | 10:06
Moin, Marion. Sie können Ihre beabsichtigte Beschäftigung auch vorab vom Rentenversicherungsträger überprüfen lassen. Schildern Sie dort das beabsichtigte Stundenmodell. Dann wird man vorab Ihre geplante Beschäftigung beurteilen und Sie auf eventuelle Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch hinweisen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können sich in Ruhe entscheiden. Gruß, Oldenburger
svevaam 16.11.2016 | 09:47
ich bin ja schon ein paar jährchen in teilweiser em-rente und bislang wurde immer nur die höhe des zuverdienstes überprüft. nach einem arbeitszeitmodell hat noch keiner gefragt
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