Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Bodo 58,
zu Ihrer Frage: bei der Rentenversicherung gibt hinsichtlich des Zeitpunkts, ab wann man die Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen kann, keine "Wartefristen". Hat sich Ihr Gesundheitszustand also wesentlich verschlechtert, können Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung jederzeit beantragen.
Eine andere Sache ist dann der mögliche Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung (so diese denn vom Rentenversicherungsträger bewilligt wird). Dieser ist abhängig vom Eintritt der vollen Erwerbsminderung und vom Zeitpunkt der Rentenantragstellung.
Wird volle Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt, beginnt die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit dem Folgemonat, wenn der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Eintritt der vollen Erwerbsminderung gestellt wird.
Bei Eintritt von voller Erwerbsminderung, die zeitlich befristet ist, beginnt die Rente frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung.
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