Diese Frage kann hier nicht im Forum beantwortet worden. Sie müssen sich zwingend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Ihrem Rentenbescheid können Sie entnehmen, dass Sie verpflichtet sind jede Änderung in den Verhältnissen (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung), dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.