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Experten-Antwort

(Teil-)Erwrbsminderungsrente und kurzfristige Beschäftigung

von Heinz08.12.2021 | 12:31
80 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, einer meiner Betreuten erhält eine Teil-Erwerbsminderungsrente und ALG-II-Leistungen. Erwerbsfähigkeit für 3-6 Stunden täglich ist festgestellt. Er hat jetzt eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate (insgesamt 24 Arbeitstage) begonnen, bei der an den einzelnen Tagen die 6 Stunden überschritten werden, die monatliche Arbeitszeit liegt aber nur bei 65 Stunden. Jetzt hat der Rentenversicherungsträger telefonisch mitgeteilt, daß die Rentenzahlung eingestellt wird. Ist das rechtens? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2021 | 14:56

Hallo Heinz,

eine telefonische Ankündigung wäre ungewöhnlich. Zur Klärung des Sachverhaltes sollten Sie sich direkt an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

3 Antworten

Mitleseram 08.12.2021 | 13:38
Kein Rentenversicherungsträger kündigt telefonisch die Einstellung der Rentenzahlungen an. Zunächst erfolgt eine Anhörung des Betroffenen, in dem dieser u. a. auch geltend machen kann, dass die Beschäftigung erstens nur vorübergehend und zweitens auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird. Anschließend erfolgt eine interne - auch medizinische - Prüfung des bei der Anhörung vorgetragenen Sachverhalts. Wird danach festgestellt, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, dann erfolgt eine Entziehung für die Zukunft, gegen die man selbstverständlich und mit aufschiebender Wirkung Rechtsmittel einlegen kann. Aber eine Einstellung der Zahlungen aufgrund eines x-beliebigen Telefonats? No Way.
Rtnsam 08.12.2021 | 13:09
Ja
Fazitam 08.12.2021 | 13:47
Wobei die Renteneinstellung an sich ihre Berechtigung haben kann, da mit der geleisteten Stundenzahl ggf. bestätigt wird, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Die Aufnahme einer Beschäftigung und deren Auswirkungen sollten daher vor Arbeitsantritt mit der Rentenversicherung geklärt werden.
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