Wurde bei Ihnen grundsätzlich eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt?
Denn bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist die halbe Rente. Und bleibt es auch nach Einschränkung der Erwerbstätigkeit, wenn nicht gleichzeitig eine volle Erwerbsminderung dem Grunde nach anerkannt wurde.