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Teil-EU-Rente

von Silibili14.01.2008 | 11:10
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6 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe mal eine frage, und zwar habe ich die teilweise Erwerbsminderungsrente vor ein paar tagen rückwirkend ab 04/07 bewilligt bekommen. allerdings nur zur hälfte, da ich die Hinzuverdienstgrenze überschritten habe.. Darf ich nun direkt meine Arbeitszeit verkürzen,so dass ich unter den Satz komme? Eine Arbeitszeitkürzung käme mir natürlich auch gesundheitlich zugute... Ich denke, für meinen Arbeitgeber wäre eine Reduzierung auch kein Problem, derzeit arbeite ich 4 Stunden täglich. Für eine auskunft wäre ich dankbar. Liebe Grüße, vielen Dank und einen schönen Tag Ihnen allen.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wurde bei Ihnen grundsätzlich eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderung anerkannt?

Denn bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist die halbe Rente. Und bleibt es auch nach Einschränkung der Erwerbstätigkeit, wenn nicht gleichzeitig eine volle Erwerbsminderung dem Grunde nach anerkannt wurde.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich wollte mit meiner Frage keine Unsicherheit schüren.

Nach Ihrer wiederholten Beschreibung stimme ich Rosanna in vollem Umfang zu. Vielen Dank.

4 Antworten

Rosannaam 14.01.2008 | 11:38
Mit dem Rentenbescheid haben Sie eine Aufstellung der Hinzuverdienstgrenzen erhalten ( Anlage 19 des Rentenbescheides). Die Mindesthinzuverdienstgrenze für die teilweise EM-Rente in VOLLER Höhe liegt ab 01/2007 bei brutto 811,34 EUR, ab 07/2007 bei 815,68 EUR und ab 01/2008 bei 857,33 EUR. Für die teilweise EM-Rente in Höhe der HÄLFTE ab 01/2008 bei 1043,70 EUR. Die individuelle HZVG kann auch noch etwas höher sein (s. Anlage des Bescheides). Selbstverständlich können Sie - wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden sind - Ihr Arbeitsverhältnis derart gestalten, dass Sie UNTER die genannte Hinzuverdienstgrenze kommen. Dann wird Ihre teilweise EM-Rente wieder in voller Höhe gezahlt. Wichtig ist, dass Sie ggfls. umgehend Ihren zuständigen RV-Träger darüber informieren, damit die Neuberechnung der Rente nach § 96 a SGB VI zügig erfolgen kann. MfG Rosanna
Rosannaam 14.01.2008 | 17:49
Ja! Das hatte ich Ihnen ja geschrieben. Wird die Hinzuverdienstgrenze für eine VOLLE teilweise EM-Rente eingehalten, wird auch wieder die VOLLE teilweise EM-Rente angewiesen. Deshalb auch der Hinweis, dies dem RV-Träger umgehend bekanntzugeben. MfG Rosanna
Silibilliam 14.01.2008 | 18:09
Hallo rosanna, so hatte ich Sie auch verstanden, die antworten des Experten hatte mich wohl ein wenig verwirrt.. sorry, das ist völliges neuland für mich.. aber dann werde ich das mit meinem AG abklären und die stunden soweit reduzieren, dass ich unter die grenze falle. danke für Ihre mühe..
Silibilliam 14.01.2008 | 17:18
Hallo, also mir wurde eine teilweise Rente zuerkannt.. da ich aber den hinzuverdienstsatz um wenige euro überschreite, wurde die halbe rente demnach nochmal um die hälfte gekürzt.. eine arbeitszeitverkürzung würde dazu führen, dass ich die hinzuverdienstgrenze nicht mehr überschreite, meine frage, war daher, obv dann die "volle halbe rente" gezahlt würde, also die kürzung hinfällig wäre..momentan bekomme ich dann quasi ein 1/4 ausgezahlt... vielen dank schon einmal für die antworten.
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