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Experten-Antwort

Teil Eu Rente krankenversichert

von Sylvia28.08.2020 | 06:07
123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter bezieht eine Teil Eu-Rente und hatte bis 27 Stunden dazu verdient. Bei ihrerm Arbeitgeber hatte sie Sonderurlaub beantragt ,um über den Rententräger eine Umschulung zu machen.Zum jetzigen Zeitpunkt hatte sie an einer Maßnahme teil genommen ,die jetzt ab gebrochen wurde da sie in einer Entzugsklinik ist mit anschließender Reha für 16 Wochen. Meine Frage wäre: Wie ist sie kranken versichert für den Zeitraum vom 28.8- 11.9,da die Maßnahme am 27.8 beendet wurde ,die Reha aber am 11.9 erst beginnt. Krankengeld bekommt sie nicht ,sie ist aus gesteuert seit Juli 2019. Wer übernimmt die Krankenhauskosten? Muss sie sich Familienversichern, ihre Rente ist aber höher wie 455€

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sylvia,

da dies ausschließlich ein Forum der Rentenversicherung ist, können wir Fragen zur Krankenversicherung und zur Übernahme von Krankenhauskosten leider nicht beantworten.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir haben einen Beitrag gelöscht, verweisen darauf, dass wir kein GKV-Forum sind und versichern: Admin-Rechte haben nur Admins. Schönen Rest-Sonntag.

Ihr Admin

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2 Antworten

W°lfgangam 28.08.2020 | 19:39
Hallo Sylvia, grundsätzlich besteht bei Ihrer Tochter bereits eine Krankenversicherungspflicht (mit den entsprechenden Leitungsansprüchen) aus der/auch nur teilweisen EM-Rente. Nennt sich KVdR = Krankenversicherung der Rentner. Und die greift immer dann, wenn eine vorrangige KV-Pflicht (hier Beschäftigung) erlischt. Den 'Anspruch' auf KVdR können Sie direkt aus dem Rentenbescheid ablesen/ 1. Seite = Abzüge für KV + PV, sowie auch aus den jährlichen Rentenanpassungen <- es mal wieder mehr zum 01.07. gegeben hat, und aus der Bruttorentenerhöhung werden Beiträge für die KV/PV abgezogen = sie ist über diesen Weg (weiterhin) krankenversichert, wenn keine anderen 'Vorrangversicherungen' bestehen/weggefallen sind. Sofern Sie mit diesem Hinweis nichts anfangen können, wenden Sie sich - siehe Experten-Rat - an die KK Ihrer Tochter. Gruß w.
Interessantam 30.08.2020 | 19:55
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Völlig daneben! Krankenversicherungspflicht während des Rentenbezugs besteht NUR dann, wenn die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind. Das sollten Sie eigentlich besser wissen, Wolfgang! Völlig daneben! Die KVdR greift, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Rentenantrag gestellt wurde, während der gesamten Zeit des Rentenbezugs. Oder haben Sie schon mal eine Rente gesehen, bei der der Abzug von KVdR-/PVdR-Beiträgen eingestellt wird, sobald eine vermeintlich 'vorrangige' Versicherungspflicht wegen Beschäftigung eintritt? Völlig daneben! Sie ist, sofern die KVdR erfüllt ist, über die KVdR UNABHÄNGIG von einer 'Vorrangversicherung' versichert. Den Nachsatz mit der 'Vorrangversicherung' können Sie sich getrost sparen, der verwirrt nur. @Redaktion: Bevor Sie wieder den Rotstift wegen Beschimpfung ansetzen: Mit den Worten 'völlig daneben' habe ich mich bei Wolfgangs Wortwahl in einem Parallelbeitrag bedient. Ich persönlich würde eine solche Wortwahl nicht bevorzugen, wollte hier aber bewusst eine Botschaft an Wolfgang senden, der mal über seine Wortwahl und gepflegten Umgang in diesem Forum nachdenken könnte. @Wolfgang: Wie man es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus! Auch Sie kochen nur mit Wasser, das sollten Sie nicht vergessen!
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