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Experten-Antwort

Teil EWR-in Voll EWR- Rheha

von biene-maja418.04.2018 | 07:31
474 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, zu Anfang möchte ich gerne mitteilen das ich keine Beschimpfungen ertragen möchte!!!!!!!!!!!!! Ich bin vor 2 1/2 Jahren in eine Teil EWR gegangen weil ich es nicht mehr geschafft habe, dass geforderte zu leisten. Ich bin im öffentlichen Dienst.Ich habe die 2 1/2 Jahre mit einer Arbeitszeit von jeden Tag 4 Std. überstanden. Letzt endlich musste ich die ganze Zeit immer mehr Medikamente nehmen um meine Arbeit zu verrichten bzw. überhaupt auf der Arbeit anzukommen. Ich habe einen GDB von 80 % aufgrund chronischer Schmerzen, massiven Depressionen und inzwischen auch Epilepsie usw. Jetzt bin ich wieder krank geschrieben und gestern nach 4 Wochen hat sich meine KK gemeldet ob ich denn überhaupt noch arbeiten könnte. Von der Mitarbeiterin der KK wurde mir gesagt, dass ich bestimmt nochmals zu einer Rheha müsste. (Rheha vor Rente). Ich habe inzwischen immer wieder Rheha Maßnahmen (3x Reha und 1 x Psychiatrie) gemacht mit dem Erfolg wieder arbeiten zu gehen aber letzt endlich trotzdem alle 2 Jahre massiv auszufallen. Jetzt bin ich so verunsichert weil ich bei meinen ganzen Rheha Maßnahmen immer nur die Erfahrung gemacht habe mich irgend wie wieder arbeiten zu schicken und ich immer wieder versucht habe irgend wie zu arbeiten. Letzt endlich ist es bei mir so, dass ich wirklich überhaupt nicht mehr kann und ich wollte nur kurz nachfragen ob die Rentenversicherung mich zwingen kann zu einer erneuten Rheha wenn ich die volle EWR beantrage?? Viele sehen vielleicht eine Rheha Maßnahme als Erholung oder Urlaub an aber für mich ist dieses der blanke Horror weil man gezwungen wird an gewisse Dinge teil zu nehmen die man einfach nicht mehr leisten kann oder auch bestimmte Aussagen zu tätigen die man hören möchte als Klinik. Kann mich die DRV wirklich zwingen zu einer erneuten Rheha Maßnahme wenn ich die volle EWR einreiche weil ich wirklich nicht mehr kann?? Danke für nette Antworten ohne Beschimpfungen mich als faule S.... oder auch sonstiges beschimpfen zu lassen!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo biene-maja4,

gesetzt der Fall Sie beantragen eine volle Erwerbsminderungsrente, kann die Deutsche Rentenversicherung dem von Ihnen bereits genannten Grundsatz der „Reha vor Rente“ folgen und zunächst prüfen lassen, ob sich Ihr Gesundheitszustand durch die Rehabilitation bessern würde. Natürlich können Sie dem widersprechen und die Reha nicht antreten. In diesem Fall sollten Sie sich eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes über eine nicht vorliegende Rehabilitationsfähigkeit einholen und diese der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung einsenden. Kann eine solche Bescheinigung nicht eingeholt werden, tritt folgender Fall ein:

Da ihre Krankenkasse Sie aufgefordert hat bzw. auch im Nachgang auffordern kann einen Reha-Antrag zu stellen, könnte diese bei Nichtantritt der Reha-Maßnahme, die Zahlung des Krankengeldes einstellen und somit würden Ihnen finanzielle Mittel wegfallen.

Es kann aber auch sein, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung Ihnen direkt eine volle Erwerbsminderung bescheinigt und Sie somit die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Klarheit erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie tatsächlich die Erwerbsminderungsrente beantragen. Dies können Sie bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe vornehmen. Siehe unten stehenden Link.

Sie sollten in jedem Fall auch Ihre Krankenkasse darüber informieren, dass Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihres Gesundheitszustandes stellen wollen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorsorge-Team

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Fortitude one am 18.04.2018 | 08:16
Hallo Biene Maya4, ich möchte gleich zu Anfang mit der Tür ins Haus fallen (sprichwörtlich). Mann kann Sie zu nichts zwingen, auch nicht zu einer Reha. Aber da Sie ja schon einige Rehas hinter sich haben, kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass die DRV Sie erneut zur Reha schickt. Wichtig!! Ihr Hausarzt und/oder Facharzt soll Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie nicht Rehafähig sind, weder für Stationär noch für ambulante Reha. Alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit. P.S. Warum sollte man Sie als faule S.... bezichtigen, wenn man Sie persönlich garnicht kennt.
Alles ist möglich!am 18.04.2018 | 08:40
Hallo Biene-Maja4 Ich möchte den Ausführungen von @Fortitude One keinen Glauben schenken. Ich habe es persönlich im Rentenantragsverfahren erlebt, dass ich durch die DRV, gerade 2 Monate zuvor aus einer Fachklinik kommend bei der man im Abschlussbericht gleichfalls in der Epikrise eine rehabilitative Leistungseinschätzung über meine Restleistungsfähigkeit abgab, erneut zur Reha (und zwar innerhalb von drei Wochen im Eilverfahren) zur Rentenbegutachtung in eine stationäre Rehamassnahme musste. Auch dort kam man wie zuvor schon bei den 2 Reha- und nach weiteren OPs auch 2 AHB-Maßnahmen zum Ergebnis, dass ich in meinem Beruf als unter 3 Std. und auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt 3- unter 6 Std. einzuzustufen sei. Was lief also da schief, dass ich am Ende gar noch ins Kkageverfahren musste? Gruß
-am 18.04.2018 | 09:33
Ergänzend sei zur Antwort noch gesagt: Sollten Ihnen die Ausführungen nicht ausreichen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
-am 18.04.2018 | 09:33
Ergänzend sei zur Antwort noch gesagt: Sollten Ihnen die Ausführungen nicht ausreichen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.
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