Hallo biene-maja4,
gesetzt der Fall Sie beantragen eine volle Erwerbsminderungsrente, kann die Deutsche Rentenversicherung dem von Ihnen bereits genannten Grundsatz der „Reha vor Rente“ folgen und zunächst prüfen lassen, ob sich Ihr Gesundheitszustand durch die Rehabilitation bessern würde. Natürlich können Sie dem widersprechen und die Reha nicht antreten. In diesem Fall sollten Sie sich eine ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes über eine nicht vorliegende Rehabilitationsfähigkeit einholen und diese der Deutschen Rentenversicherung zur Prüfung einsenden. Kann eine solche Bescheinigung nicht eingeholt werden, tritt folgender Fall ein:
Da ihre Krankenkasse Sie aufgefordert hat bzw. auch im Nachgang auffordern kann einen Reha-Antrag zu stellen, könnte diese bei Nichtantritt der Reha-Maßnahme, die Zahlung des Krankengeldes einstellen und somit würden Ihnen finanzielle Mittel wegfallen.
Es kann aber auch sein, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung Ihnen direkt eine volle Erwerbsminderung bescheinigt und Sie somit die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Klarheit erhalten Sie allerdings erst, wenn Sie tatsächlich die Erwerbsminderungsrente beantragen. Dies können Sie bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe vornehmen. Siehe unten stehenden Link.
Sie sollten in jedem Fall auch Ihre Krankenkasse darüber informieren, dass Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihres Gesundheitszustandes stellen wollen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorsorge-Team