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Experten-Antwort

Teil EWR in Voll EWR umwandeln

von Biene20.03.2018 | 20:54
365 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich befinde mich seit 2 Jahren unbefristet in einer Teil EWR. Leider und leider Gottes schaffe ich noch nicht einmal meine TWR auszuhalten und alle Ärzte rieten mir schon damals eine Voll EWR zu beantragen!! Ich bin so erzogen, dass man arbeiten zu gehen hat egal wie schlecht es einem geht!! Alle meine Ärzte sind inzwischen der Meinung und genauso wie ich, dass ich durch mein Krankheitsbild -Epilepsie aufgrund von Stress 2 Anfälle innerhalb von 5 Jahren -massive Depressionen und Angstzustände seit 10 Jahren - chronische Schmerzpatientin wegen Bandscheibenvorfällen HWS und LWS seit 12 Jahren weshalb Opiate und Morphium täglich verabreicht werden!! _ noch viele andere Erkrankungen z.B. Asthma oder auch sonstiges Für mich selber bleibt jetzt nur noch der Weg zu einer vollen EWR!! Ich kenne ja auch die Krankenkassen wie diese mit einem umgehen um einen Menschen so schnell wie möglich in eine Berentung zu schicken!! Bitte sagen Sie mir wie ich genau vorgehen muss!! Ich bin kein Loser und ich würde liebend gerne weiter arbeiten gehen aber letzt endlich muss ich zur Vernunft kommen, dass dieses nicht mehr geht!! Ich Bitte ganz herzlich um freundliche Aussagen!!Bitte!!!!!! Ich sehe es aber im Moment noch nicht ein direkt einen Rentenantrag zu stellen weil ich ja einen Anspruch auf 1 1/2 Jahre Krankengeld habe und danach noch mindestens 1 Jahr Arbeitslosengeld. Für mich würden ja dann noch Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden und darauf kann ich nicht verzichten. Wie kann ich mich am besten verhalten???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.03.2018 | 08:29

Hallo Biene,

W*lfgang hat alles gesagt, daher möchte ich auf seine Antwort verweisen.

1 Antworten

W*lfgangam 20.03.2018 | 21:15
Hallo Biene, 2 Betrachtungsweisen: - 1. die finanzielle - 2. die volle EMRT sofort zu 1. Sie erhalten ergänzende Leistungen aus Krankengeld und ggf. nachfolgend aus ALG. Ist das in der Summe höher, als die volle EMRT, lassen Sie das einfach so laufen. Allerdings wird das 'Arbeitsamt' dann als Nachfolgeleistungsstelle nach dem Krankengeld auch nicht zauderlich sein, Sie über berufliche Reha wieder in den vollen allgemeinen Arbeitsprozess eingliedern zu wollen – was/wie dann kommt, steht noch in der Zukunft an. zu 2. Vielleicht sind Sie derzeit auf dem 'Höchststand' Ihrer gesundheitlichen eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, so dass einen volle EMRT etwas bessere Erfolgsaussichten hätte. Da Ihre teilweise EMRT sowieso eine Zurechnungszeit bis 62 enthält/als hätten Sie bis dahin sowieso gearbeitet mit dem Durchschnittswert aus Ihrem bisher zurückgelegten Versicherungsleben, könnte die weitere/parallele Beitragszahlung aus Krankengeld/später ALG ziemlich nutzlos sein, sich kaum oder gar nicht auf eine spätere Altersrente erhöhend auswirken. Viel Spekulation dabei und Ihre genaue Datenlage nicht bekannt, daher kann ich Ihnen nur eine Beratung vor Ort nahelegen, wo man differenziert auf Ihre persönliche Situation eingehen kann/was soll ich machen und Ihnen Handlungsoptionen nennen. Gruß w.
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