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Teil EWR und Pflege Mutter

von Biene-maja407.01.2018 | 07:33
693 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine Mutter hat den Pflegegrad 3. Meine Mutter kann nicht mehr alleine bleiben und deshalb übernachte ich jede Nacht bei meiner Mutter. Mein Bruder und Schwägerin kümmern sich tagsüber um meine Mutter. Ich bin Betreuerin von meiner Mutter und das Geld was meine Mutter von der Pflegekasse bezieht wird auf Ihrem Konto gut geschrieben. Ich nehme mir davon nichts! Muss ich dieses der DRV melden bzw. darf ich überhaupt bei meiner Mutter diese Pflege bzw. schlafen übernehmen damit meine Mutter nachts nicht alleine ist!! Ich gehe jeden Tag 20 Std. arbeiten und beziehe wie schon gesagt eine Teil EWR. Die KK wollte von mir meine Vers Nr. der Rentenversicherung mitgeteilt bekommen wegen Einzahlungen in meine Rente wegen der Pflege meiner Mutter!! Ich habe jetzt Angst um meine Teil EWR! Ich Bitte ganz lieb und nett um eine ordentliche Aussage und nicht von Menschen die in diesem Forum nur andere Menschen beschimpfen. Ich möchte nur meiner Mutter helfen und mehr nicht!! Danke für freundliche Antworten!!

8 Antworten

Fürsorglicham 07.01.2018 | 09:46
Sie sind eine lieber und ein ganz fürsorglicher Mensch, der sich so engagiert und rührend um seine Mutter kümmert. Weiter so. Toll.
Fastrentneram 07.01.2018 | 10:23
Keine Sorge! Pflegegeld und Pflegeaufwand führen zu keiner Kürzung oder gar dem Wegfall Ihrer EM-Rente. Eine tägliche? Arbeitszeit von 20 Stunden dagegen schon.
rmam 07.01.2018 | 11:18
...jeden Tag 20 Std. arbeiten... ?
-am 08.01.2018 | 09:08
Hallo Biene-Maja4, so wie Sie den Sachverhalt schildern, ist Ihre Mutter pflegebedürftig und erhält von Ihrer Pflegeversicherung das ihr zustehende Pflegegeld. Dieses Pflegegeld ist eine Geldleistung, die zunächst einmal Ihrer Mutter zusteht, um damit ihre Pflege zu organisieren. Zahlt Ihnen Ihre Mutter einen Betrag für die Pflege, gilt dies nicht als Hinzuverdienst, wenn es dieses Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI nicht übersteigt (§ 96a Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB VI).
W*lfgangam 09.01.2018 | 18:53
Hallo Biene-maja4, damit die KK (richtigerweise die Pflegekasse) Ihre Pflegetätigkeit Ihrem Rentenkonto 'gutschreiben' kann - so, als würde Sie für diese Tätigkeit tatsächlich eine versicherungspflichtige 'Bezahlung' erhalten. Nach Ablauf des Jahres erhalten Sie von der Pflegekasse eine 'Meldung zur Sozialversicherung', genau wie Sie die am Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Keine Bange, Experte hat Ihnen oben schon beschrieben, dass die Pflegetätigkeit kein Problem für Ihre Rente ist. Das Ihrem Rentenkonto gemeldete Einkommen von der Pflegekasse ist ebenfalls kein Hinzuverdienst. Ihre spätere Altersrente könnte sich deswegen vielleicht ein wenig erhöhen. Gruß w.
Biene-maja4am 09.01.2018 | 18:22
Danke für die ordentliche Antwort und für nicht wissende, ich gehe bei einer Teil EWR jeden Tag nur 4 Std. arbeiten was mir außerordentlich schwer fällt wegen meiner Erkrankungen. Trotzdem versuche ich einen Teil zu leisten weil ich nicht abhängig sein möchte. Mein gesundheitlicher Zustand lässt sogar eine volle EWR zu aber das will ich nicht. Ich habe nur Angst davor das ich wegen den Übernachtungen bei meiner Mutter Ärger bekomme!! Es geht sich hierbei nicht um Geld weil meine Mutter das Geld behält sondern es geht sich darum das ich meiner Mutter helfen möchte indem ich bei ihr schlafe und mehr !! Um die Einkäufe tagsüber kümmern sich mein Bruder, Schwägerin und Bekannte. Ich musste bei der KK meine Rentenversicherungsnummer angeben, warum auch immer. Ich bekomme kein Geld und hab auch nichts davon und ich helfe nur meiner Mutter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jonnyam 09.01.2018 | 21:36
@flip Traurig ist, dass Sie sich überhaupt beteiligen. W*lfgang hat doch die offene Frage eräutert, warum die KK nach der Versicherungsnummer gefragt hat.
Flipam 09.01.2018 | 20:36
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich musste bei der KK meine Rentenversicherungsnummer angeben, warum auch immer.
Hallo Biene-maja4, damit die KK (richtigerweise die Pflegekasse) Ihre Pflegetätigkeit Ihrem Rentenkonto 'gutschreiben' kann - so, als würde Sie für diese Tätigkeit tatsächlich eine versicherungspflichtige 'Bezahlung' erhalten. Nach Ablauf des Jahres erhalten Sie von der Pflegekasse eine 'Meldung zur Sozialversicherung', genau wie Sie die am Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Keine Bange, Experte hat Ihnen oben schon beschrieben, dass die Pflegetätigkeit kein Problem für Ihre Rente ist. Das Ihrem Rentenkonto gemeldete Einkommen von der Pflegekasse ist ebenfalls kein Hinzuverdienst. Ihre spätere Altersrente könnte sich deswegen vielleicht ein wenig erhöhen. Gruß w.
Ich weiß nicht was trauriger ist. Die Geschichte oder dass W*lfgang dem Beitrag des Experten zustimmt, nur damit er sich auch einbringen kann.
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