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Teilauszahlung & Hartz IV

von kniebi26.01.2008 | 14:30
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird einem Rentner, der unter der Grundsicherung liegt, die Teilauszahlung (30%) seiner RiesterRente angerechnet? Gruß kniebi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2008 | 15:05

Hallo User,

die vielen Antworten machen es deutlich: Riestern ist in aller Munde. Nun aber zu Ihrer Frage.

Zum Einkommen zählen bei der Prüfung der Grundsicherung grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, u.a. auch Kapital- und Zinserträge und ähnliches. Demnach werden auch Renteneinnahmen aus Riesterverträgen als Einkommen berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine laufende Geldleistung oder die im Riesterbereich mögliche Teilzahlung handelt.

M.f.G.

15 Antworten

uweam 26.01.2008 | 15:06
Ja, z.Z. sind Auszahlungen aus Riesterverträgen (noch?) anrechenbares Einkommen.
Amadéam 26.01.2008 | 21:49
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales preist weiterhin die Riester-Rente - gerade für Geringverdiener an, obwohl bei späterem Grundsicherungsbezug (GruSi) die Riester-Rente als Einkommen und die 30%-Auszahlung als Vermögen VOLL angerechnet werden. Die Anrechnung der 30%-Auszahlung als Vermögen ist besonders bitter. Die Arbeitsagentur wird erst mal die Leistung einstellen und dann sorgsam darauf achten, dass Sie das "Vermögen" auch ja schön behutsam ausgeben und nicht etwa "verprassen". Sonst wird Ihnen "unwirtschaftliches" Verhalten vorgeworfen werden, was zu Kürzungen und Sanktionen führt, wenn Bedürftigkeit wieder eingetreten ist. Anders als die Experten noch vor Kurzem angeführt haben, ist bei der Politik noch gar nichts angekommen. Hier der Artikel des Ministeriums: http://www.bmas.de/coremedia/generator/23438/2008__01__11__monit… Und hier noch mal Monitor und die Empfehlung des Herrn Rürüp: "Geringverdiener haben von der "generösen" Förderung rein gar nichts!" http://www.bmas.de/coremedia/generator/23438/2008__01__11__monit… So überraschend und neu sind die Erkenntnisse hinsichtlich der vermeintlichen Hartz IV-Sicherheit nicht. Beim Bezug von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (bedarfsorientierte Grundsicherung) gibt es K E I N E Hartz IV- Sicherheit !!! Hier nochmals meine Ausführungen vom 08.03.2007 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Seinerzeit wurde noch flächendeckend verharmlost und meine Wenigkeit als Schwarzseher niedergemacht. Der Kern der Problematik wurde nicht erkannt, wenn nicht gar bewusst ignoriert. Jetzt, wo Rürup langsam ein schlechtes Gewissen kriegt und die Medien sich der Sache annehmen, ist die Angelegenheit natürlich schon etwas ernster.
Schiko.am 27.01.2008 | 09:51
Nehme ja an, die fragen sind rein theoretischer natur. denn eine auszahlung von 30% wird ja jetzt nocht nicht reif sein. Eine erläuterung, was sie "Unter der Grundsicherung liegend " meinten ist hilfreich Familienstand und betragsnennung für miete, heizung und angenommene nettorente sind dabei aussage kräftige argumente. Vielen dank im voraus.
Riester-Fanam 27.01.2008 | 10:39
...........wer bitteschön ist schon "Rürup" ? Der hat auch nicht mehr Ahnung, als Lisbeth Müller ! Und der von Ihnen so hoch gepriesene Monitor-Beitrag hat in diesem Forum bei weitem nicht das Echo gefunden, dass Sie sich erhofft haben. (Die Bildzeitung ist mindestens genauso seriös !) Da können Sie noch so viele nervige Links empfehlen. Dass eigenes Einkommen und Vermögen auf staatliche Fürsorgeleistungen angerechnet wird, war noch nie anders und die "Risterrente" macht da selbstverständlich keine Ausnahme. Warum auch ?
Amadéam 27.01.2008 | 19:31
...aber haben Sie auch Fakten zu bieten, die sich an den gegebenen gesetzlichen Grundlagen orientieren? Rürup, Monitor, Meinhard Miegel - alle haben keine Ahnung? Die Warnung der Verbraucherzentrale ist dann wohl auch Propaganda? http://www.vzbv.de/go/presse/969/index.html
no nameam 28.01.2008 | 07:30
Lieber Herr Amadé! Ich persönlich verstehe Ihre Aufregung nicht so ganz - seit Tagen und Wochen regen Sie sich über die Riester-Rente auf und verteufeln sie. Dabei scheint Ihnen ein ganz wichtiger Aspekt entgangen zu sein - für diejenigen, die später nicht unter die Grundsicherung fallen ist die Riester ein guter Zusatzverdienst, der noch dazu vom Staat gefördert wurde. Und wer kann BITTE HEUTE schon wissen, dass er später ein Grundsicherungsfall wird? Jeder, der vor hat, sein Leben lang zu arbeiten, für den wird sich eine Riester lohnen. Vielleicht werden die Renten später nicht mehr so hoch sein, wie jetzt - aber immer noch viel genug zum leben! Sie können sich ja mal ausrechnen, wie hoch die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren ist... Sie werden (vielleicht) staunen! Also, ich lasse es Ihre Sache sein, die Riester-Rente weiter zu verteufeln und vielen Leuten, für die es sich wohl lohnen würde, davon abzuraten. Ich persönlich habe meine Riester abgeschlossen und würde auch jedem dazu raten, der gut verdient und einen sicheren Job hat! Wer jetzt schon weiß, dass er wohl früher oder später unter die Grundsicherung fallen wird, für den ist die Riester natürlich nicht rentabel, das ist klar. Ich persönlich finde es vollkommen in Ordnung, dass die Riester-Rente als Einkommen angesetzt wird. Eine Sonderstellung wäre natürlich wünschenswert, aber warum sollte man jemanden, der eine Riester hat, besser stellen als jemanden, der "nur" eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat? In diesem Sinne - mfg
uweam 28.01.2008 | 08:45
Darf ich Ihre letzte Frage etwas erweiten: Warum sollte man den besser stellen, der vorgesorgt hat gegenüber dem, der NIEMALS in seinem Leben gearbeitet und vorgesorgt hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre ??
Antoniusam 28.01.2008 | 09:58
".......aber warum sollte man jemanden, der eine Riester hat, besser stellen als jemanden, der "nur" eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat ?" ......oder ein "normales" Sparguthaben, oder eine wertvolle Münzsammlung, oder ein Ferienhaus, oder einen Sportwagen etc,etc. besitzt ? "@no name": Sie haben vollkommen Recht ! MfG
Maria L.am 28.01.2008 | 11:20
Hallo, die Konsequenz aus den Antworten von "no name" und Antonius kann doch nur sein: die gesetzliche Rente müßte wieder so aufgewertet werden (bereits beschlossene Kürzungen müßten rückgängig gemacht werden), daß langjährige Beitragszahler nicht unter die Grundsicherung fallen, so daß somit auch nichts von ihrer zusätzlichen selbsterarbeiteten privaten Altersvorsorge (egal welcher Art) angerechnet wird. Oder es müßte eine staatliche Mindestrente geben (für die fleißigen langjährigen Beitragszahler) - ebenfalls ohne Anrechnung sonstigen Einkommens - oder zumindest mit Freibeträgen, damit sich Vorsorge lohnt. Diese Lösung würde ich mir wünschen, allerdings hat sie leider einen Pferdefuß. Wir können ja schön vom Staat fordern, daß auch zukünftig (so wie in der Vergangenheit) ordentliche Renten gezahlt werden. Wenn der Staat aber überschuldet ist, dann gibt es ein Problem: Irgendwer muß die Staatsschulden bezahlen, und das sind leider wir. Und da ist eben kein Geld mehr übrig für ein Rentenniveau, wie es in der Vergangenheit noch möglich war. Die Auswirkungen der Staatsverschuldung sehen wir doch überall, wenn wir nur mal die Augen öffnen. Steuern und Abgaben steigen, Gehälter und Renten stagnieren, die Inflation steigt. Das wird wohl leider so weitergehen. Deshalb gibt es nach meiner Erkenntnis nur eine Lösung: alle, die dazu finanziell in der Lage sind, müssen einen eigenen Kapitalstock aufbauen über die Investition in BETEILIGUNGSPAPIERE (das sind Aktien und Aktienfonds). Das sind Sachwerte, die auch im Fall galoppierender oder schleichender Inflation ihren Wert NICHT verlieren (dagegen verlieren alle Geldforderungen, z.B. private Rentenversicherungen, festverzinsliche Riester-Renten, Banksparverträge usw. durch die Inflation langfristig an Wert). Und vor einem Börsencrash braucht man als Ratensparer auch keine Angst zu haben - im Gegenteil: von den aktuell gesunkenen Kursen profitieren alle, die das Ratensparen richtig machen (man muß allerdings einige Voraussetzungen dabei beachten, das ist wichtig). Den Link für genauere Informationen kann ich ja nicht ständig wiederholen, er ist in älteren Beiträgen von mir aber zu finden. Gruß, Maria L.
uweam 28.01.2008 | 12:44
All Ihre Fragen sind in der von mir gewählten allgemeinen Form bereits enthalten ! Einen Freibetrag bei Vorsorgeleistungen , ähnlich des Freibetrages bei Arbeitseinkommen plus ALG2,sollte es geben
Knut Rassmussenam 28.01.2008 | 15:26
Grundrente her, Bemessungsgrenze aufheben, Abgaben auf alle Einkünfte, Höchstrente einführen. Altersvorsorge anrechnungsfrei stellen... Ideen gibt es viele... Aber nein ... das widerspricht ja der Beitragsbezogenheit der Rente. Oder gar Rente und Altersversorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen ... das ist ja Sozialismus ... da könnten wir ja gleich eine Krankenkasse einführen, oder gar EINEN Reha-Träger Oh, da wird der Herr W. von den Gelben ja um die Vielfalt in der BRD fürchten, am Ende gäbs Sozialismus pur ... nur einen Wein, nur eine Mehlsorte, nur einen Strumpf ... Nein, wir planen lieber heute die Grundsicherung von morgen ...
Delam 28.01.2008 | 15:44
Sehr geehrter Amadé! Ich schlage vor, Sie beherzigen eine der grundlegenden Regeln des Forums und führen hier keine politischen Diskussionen, das hilft - letztendlich - dem Fragesteller nicht weiter, sondern verunsichert diesen u.U. noch mehr.
Delam 28.01.2008 | 15:47
Ergänzend: Auch viele andere Beiträge in diesem Thread verlieren sich in politischen Darstellungen. Das bläht die einzelnen Threads unnötig auf.
Amadéam 28.01.2008 | 17:43
Was soll dieses Totschlagsargument, was im Grunde genommen gar kein Argument ist, bezwecken? Setzen Sie und die anderen Riester-Fans sich lieber INHALTLICH mit der Problematik auseinander!
Rosannaam 29.01.2008 | 14:09
@no name: " Vielleicht werden die Renten später nicht mehr so hoch sein, wie jetzt - aber immer noch viel genug zum leben! Sie können sich ja mal ausrechnen, wie hoch die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren ist... Sie werden (vielleicht) staunen!" Ja, nämlich 1182,15 € (abschlagsfreie Altersrente). Zwar brutto, aber auch nach Abzug der KV-Beiträge dann kein Fall mehr für die Grundsicherung!!! Pech für diejenigen, die meinten, priv. Altersvorsorge (hier speziell Riesterrente) lohnt sich für sie nicht, weil sie bei der GruSi angerechnet wird. MfG Rosanna
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