Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo User,
die vielen Antworten machen es deutlich: Riestern ist in aller Munde. Nun aber zu Ihrer Frage.
Zum Einkommen zählen bei der Prüfung der Grundsicherung grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, u.a. auch Kapital- und Zinserträge und ähnliches. Demnach werden auch Renteneinnahmen aus Riesterverträgen als Einkommen berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine laufende Geldleistung oder die im Riesterbereich mögliche Teilzahlung handelt.
M.f.G.
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