Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales preist weiterhin die Riester-Rente - gerade für Geringverdiener an, obwohl bei späterem Grundsicherungsbezug (GruSi) die Riester-Rente als Einkommen und die 30%-Auszahlung als Vermögen VOLL angerechnet werden.
Die Anrechnung der 30%-Auszahlung als Vermögen ist besonders bitter. Die Arbeitsagentur wird erst mal die Leistung einstellen und dann sorgsam darauf achten, dass Sie das "Vermögen" auch ja schön behutsam ausgeben und nicht etwa "verprassen". Sonst wird Ihnen "unwirtschaftliches" Verhalten vorgeworfen werden, was zu Kürzungen und Sanktionen führt, wenn Bedürftigkeit wieder eingetreten ist.
Anders als die Experten noch vor Kurzem angeführt haben, ist bei der Politik noch gar nichts angekommen.
Hier der Artikel des Ministeriums:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/23438/2008__01__11__monit…
Und hier noch mal Monitor und die Empfehlung des Herrn Rürüp: "Geringverdiener haben von der "generösen" Förderung rein gar nichts!"
http://www.bmas.de/coremedia/generator/23438/2008__01__11__monit…
So überraschend und neu sind die Erkenntnisse hinsichtlich der vermeintlichen Hartz IV-Sicherheit nicht.
Beim Bezug von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (bedarfsorientierte Grundsicherung) gibt es K E I N E Hartz IV- Sicherheit !!!
Hier nochmals meine Ausführungen vom 08.03.2007
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Seinerzeit wurde noch flächendeckend verharmlost und meine Wenigkeit als Schwarzseher niedergemacht.
Der Kern der Problematik wurde nicht erkannt, wenn nicht gar bewusst ignoriert.
Jetzt, wo Rürup langsam ein schlechtes Gewissen kriegt und die Medien sich der Sache annehmen, ist die Angelegenheit natürlich schon etwas ernster.