Hallo User Lady,
wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden und dann noch nebenher eine Putzstelle annehmen würden, wären Sie hauptsächlich über den Rentenbezug bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.
Ob Sie aber aus dem Kleingewerbe und der Putzstelle auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen, müsste Ihre Krankenkasse beantworten können.
Auf jeden Fall ist jede Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit der Rentenversicherung mitzuteilen.