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Experten-Antwort

Teile Rente, Kleingewerbe und Krankenversicherung

von Lady15.05.2019 | 13:11
213 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe gerade volle Rente wegen Arbeitsmarkt. Darf 3-6 Stunden arbeiten und ca 4000 brutto monatlich verdienen.aber dazu wird es nie kommen ... Ich schaffe nur pro Tag ca 4 Stunden und brauche 3-4 Tage pro Woche Pause... Also habe ich mir überlegt um die aufstockende Leistung beim Arbeitsamt nicht anzunehmen ein Kleingewerbe anzumelden. Mein Verdienst wäre ca 200 Euro im Monat und nebenbei würde ich meine Putzstelle 1x die Woche 2 Stunden antreten das alles reicht mir zum Leben. Aber wo wäre ich krankenversichert ? Krankenkasse ist überfordert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Lady,

wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden und dann noch nebenher eine Putzstelle annehmen würden, wären Sie hauptsächlich über den Rentenbezug bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.

Ob Sie aber aus dem Kleingewerbe und der Putzstelle auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen, müsste Ihre Krankenkasse beantworten können.

Auf jeden Fall ist jede Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit der Rentenversicherung mitzuteilen.

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5 Antworten

Ladyam 15.05.2019 | 13:29
Meine Frage war wo ich dann krankenversichert wäre wenn ich ein Kleingewerbe anmelden würde. Momentan bekomme ich aufstockend ALG2. Aber der Arbeitsmarkt ist so mies dass ich wahrscheinlich jeden Monat etwas verdienen könnte. Das muss ich aber auch ausprobieren
Besserwissefam 15.05.2019 | 14:22
Was haben Sie denn für eine Krankenkasse? Wenn die sich bei so einer Frage überfordert fühlt, würde ich die aber schnell wechseln. Das müsste Ihnen doch jeder Sachbearbeiter beantwortet können.
Lady Gagaam 15.05.2019 | 13:19
Hallo, aufgrund der Konstellation ( volle EMR= Arbeitsmarktrente ), findet seitens der DRV von Zeit zu Zeit eine Überprüfung statt. Natürlich dürfen Sie nebenher arbeiten. Sie sind doch Kranken versichert (KvdR). Und wieso ist die Kranken Versicherung überfordert? Mfg
Besserwissefam 15.05.2019 | 14:21
Was haben Sie denn für eine Krankenkasse? Wenn die sich bei so einer Frage überfordert fühlt, würde ich die aber schnell wechseln. Das müsste Ihnen doch jeder Sachbearbeiter beantwortet können.
Mondkindam 15.05.2019 | 14:28
Hallo Lady, Nur eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt die Versicherungspflicht in der KVdR aus. Wenn Sie bisher aufgrund des Rentenbezuges in der KVdR versichert waren werden Sie das höchstwahrscheinlich auch bleiben, da bei einem mtl. Verdienst aus selbständiger Tätigkeit von 200 EUR nicht von einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit gesprochen werden kann. Zitat: Hauptberuflich ist eine selbständige Erwerbstätigkeit nach dem Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der DRV Bund zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner vom 02.12.2014, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.
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