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Teilerwerbsminderung

von seltsam23.01.2008 | 16:04
1816 Ansichten
5 Antworten

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Immer und immerwieder werde ich von meinem Rententräger zur Antragstellung einer Erwerbsminderungsrente schon fast aufgefordert.Laut mediz.Unterlagen wird es eine Teilerwerbsminderung ergeben.Meine Frage ist nun,wie sollte man sich da verhalten.Zur Zeit bekomme ich noch Krankengeld aber dann.........Meine jetzige Tätigkeit muss ich an den Nagel hängen.Wer kennt sich da aus.Wiedererwarten tritt auch keine mediz.Besserung ein.Ist das Möglich das man nach 43 Arbeitsjahren so in die Ecke gestellt werden kann.Zur Regelaltersrente fehlen leider noch 8 Jahre.

5 Antworten

Rosannaam 23.01.2008 | 16:33
Hallo "Seltsam", sofern Sie von der Krankenkasse (noch) nicht zur REHA-Antragstellung (nicht Rentenantragstellung!) aufgefordert wurden und von der Krankenkasse nicht gedrängt werden, brauchen Sie auch noch keinen Rentenantrag zu stellen. Andernfalls (Aufforderung der KK zur Reha-Antragsstellung) ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie müssen, da EM festgestellt wurde, in einer angemessenen Frist den formellen Rentenantrag stellen. Der RV-Träger kann Sie auf jeden Fall nicht zur Rentenantragstellung ZWINGEN. Wenn Sie jetzt noch keinen Rentenantrag stellen wollen, teilen Sie dies dem RV-Träger mit (nur, sofern das Dispositionsrecht NICHT eingeschränkt ist!). Noch etwas: Da Sie 43 Arbeitsjahre zurückgelegt haben, dürften Sie Jahrgang 1950 sein. Sofern Sie bei Vollendung des 63. Lebensjahres mind. 50 % schwerbehindert ODER berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind, haben Sie ab dem 63. Lebensjahr einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäss § 236 a Abs. 1 UND Abs. 3 SGB VI OHNE ABSCHLAG. Für den Personenkreis: ab 01.01.1951 bis 31.12.1963 geboren, besteht Anspruch auf diese Altersrente nur, wenn mind. 50%-ige Schwerbehinderung vorliegt. Sind Sie vor dem 17.11.1950 geboren und waren am 16.11.2000 50% schwerbehindert, können Sie mit 60 diese Altersrente ohne Abschlag beziehen. Sie sehen, Sie müssen also unter Umständen nicht noch 8 Jahre bis zur Rente warten. MfG Rosanna
KSCam 23.01.2008 | 17:48
Sie werden sicher von keinem "in die Ecke gestellt", aber wahrscheinlich sind Sie halt so eingeschränkt arbeitsfähig, dass es für eine Rente reicht- sonst würde Ihnen die RV das sicher nicht anbieten. Vielleicht sollten Sie mal ein Gespräch bei einer Rentenberatungsstelle suchen um die verschiedenen Szenarien abzuklären. Unendlich lange wird die Krankenkasse wohl nicht mehr Krankengeld zahlen. Denken Sie auch daran: andere kämpfen um die Rente und Sie wehren sich dagegen.
SBV-Frauam 24.01.2008 | 09:03
Eine Kollegin war bei der LVA zur Untersuchung,aufgrund einer Erwerbsunfähigkeitsrente.Dort hatte sie das gefühl man hört sie garnicht an und nimmt die Untersuchungergebnisse der Ärtze war.Die Schlussfolgerung war natürlich eine Ablehnung. Jetzt meine Frage,wie schreibe ich einen Widerspruch und was sollte alles Begründet werden.Gibt es etas was ich beachten muss.Für eine schnelle Antwort aäre ich Ihnen sehr dankbar.Ich bedanke mich im voraus bei Ihnen für die Antworten.
Schadeam 24.01.2008 | 09:21
vereinfacht gesagt sollte in einer Widerspruchsbegründung all das stehen, weshalb man der Meinung ist nicht mehr arbeiten zu können - am besten man bittet seine Ärzte um Hilfe, die besitzen den medizinischen Sachverstand.
seltsamam 24.01.2008 | 12:02
Recht vielen Dank für die kompetente Auskunft.Die stationäre Reha habe ich seit langer Zeit schon hinter mir und Besserung wurde von den Rehärzten nicht bestätigt.Vieleicht kann man eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bekommen. nochmals recht vielen Dank.
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