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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung

von Mone6811.02.2021 | 13:30
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich stehe gesundheitlich so langsam vor der Frage, ob es nicht sinnvoller wäre eine T-EMR evtl. einzureichen. Ganze Tage zu arbeiten schaffe ich kaum noch. Es stellt sich nur die Frage: bekommt man so etwas genehmigt? Ich habe für viele "nur Rücken". Die, welche ebenfalls darunter leiden, wissen was ich meine. Die Ärzte schlagen eine Versteifungs-Op vor. Ich arbeite im Büro und habe durch einen höhenverstellbaren Schreibtisch zum Glück im Moment etwas Abwechslung. Aber das ist kein Dauerzustand, da ich ohne Tabletten gar nicht mehr die Arbeitstage überstehe. Was kann ich am besten machen - oder wie gehe ich vor? Ich habe gelesen, dass oft eine "Reha vor Rente" stattfindet. Meine letzte Reha war letztes Jahr und hat es noch viel schlimmer gemacht. Der Arzt hat jedoch geschrieben: 6-8 Stunden arbeitsfähig. Und wie erfahre ich, wie hoch die Teil-EMR wäre und was ich noch hinzuverdienen dürfte? Vielen Dank - Mone68

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mone68,

ob ein Anspruch auf eine [Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html besteht, lässt sich an dieser Stelle genauso wenig beurteilen wie der Anspruch auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Auch die konkret für Sie im Falle der Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geltenden Hinzuverdienstgrenzen lassen sich so hier nicht ermitteln.

Der Grundsatz "Prävention vor Rehabilitation vor Rente" kommt dann zum tragen, wenn die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund der Durchführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation wegen einer möglichen Verbesserung des Gesundheitszustandes nicht erforderlich sein könnte.

Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird regelhaft alle 4 Jahre gewährt. Die 4-Jahresfrist kommt jedoch nicht zum tragen, wenn die Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Dies kann auch der Fall sein, wenn mit einer erneuten Leistung zur medizinischen Rehabilitation innerhalb der 4-Jahresfrist der Eintritt einer Erwerbsminderung vermieden werden kann.

Ein Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder der Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat also grundsätzlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn seit der von Ihnen erwähnten Leistung zur medizinischen Rehabilitation eine Verschlechterung der damals behandelten gesundheitlichen Beeinträchtigung eingetreten ist, oder gesundheitliche Probleme auf einem anderen Gebiet aufgetreten sind, die einen Rehabedarf begründen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verursacht haben.

Wenn Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragen, erfolgt auch immer die Prüfung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Diese Entscheidung kann auch mit dem Entlassbericht der dann gegebenenfalls bewilligten Leistung getroffen werden. Umgekehrt erfolgt im Falle eines Rentenantrags die Prüfung, ob ein Rehabedarf vorliegt. Auch wird in jedem Fall geprüft, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) erforderlich ist.

Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wird grundsätzlich dann bewilligt, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Ist die Rentenversicherung nicht zuständig, erfolgt in Regel keine Ablehnung, sondern bei bestehendem Rehabedarf erfolgt eine Weiterleitung an den dann zuständigen Rehabilitationsträger. Eine Ablehnung erfolgt dann, wenn kein Rehabilitationsbedarf im Sinne der Rentenversicherung und auch nicht im Sinne eines anderen Rehabilitationsträgers vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Schadeam 11.02.2021 | 13:50
Ob Sie tatsächlich die halbe Rente bekommen können hängt davon ab ob die Ärzte im Rentenvefahren zur Aussage kommen, dass Sie nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können. Der Arzt in der letzten Reha hat das wohl anders gesehen. Ob in einem Rentenverfahren nochmals eine Reha vorgeschaltet wird, weiß niemand - hell sehen kann keiner im Forum. Zur Rentenhöhe: fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an und lesen dort auf Seite 4-6 unter dem Abschnitt D wie hoch "Ihr Zuverdienst" neben der teilweisen EM Rente wäre. Und auf Seite 1 halbieren Sie den aufgeführten Betrag der vollen EM Rente und ziehen noch 11% für KV und Pflege ab sofern Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind. Oder Sie rufen halt bei der nächstgelegenen DRV Beratungsstelle an (und halten Ihre Versicherungsnummer beim Anruf bereit).
Mone68am 11.02.2021 | 14:07
Hallo, danke für die Antwort. Ja, der Arzt in der Reha hat es anders gesehen. Er schrieb auch: keine Besonderheiten während der Reha. Dabei wurde ich in der Reha auf starke Medikamente gestellt, weil sonst gar nichts mehr gegangen wäre, weil ich absolut falsch behandelt wurde. Ob man wohl noch eine Reha beantragen kann? Diese Reha hatte ich aufgrund meiner Rückenbeschwerden. In der Zwischenzeit hatte ich jedoch auch noch meine 4. Knie-Arthoskopie. Darauf habe ich noch keine Reha gemacht. Danke für eine Info. LG Mone 68
Schadeam 11.02.2021 | 14:12
Einen Reha Antrag können Sie letztlich stellen, die Notwendigkeit (weil die letzte Reha noch keine 4 Jahre her ist) muss speziell begründet werden. Auch da gilt es dann die Entscheidung abzuwarten. Keiner im Forum kann sagen ob eine erneute Reha bewilligt oder abgelehnt wird.
Mone68am 11.02.2021 | 14:28
Welche Gründe gäbe es, die abzulehnen?
KSCam 11.02.2021 | 17:52
Welche Gründe gäbe es, die abzulehnen? Reha nicht nötig Behandlung auch zu Hause möglich drohende EM kann durch Reha nicht verhindert werden bereits kurz vor der Altersrente, bzw. Altersrente bereits beantragt. Ablehnungsgründe für eine Reha kann es viele geben. :)
Mone68am 12.02.2021 | 08:32
Okay. Hatte ich persönlich noch nicht die Erfahrung. Hab seit 2013 bereits 4 x Reha gemacht. Daher kenn ich das so nicht. Aber klar.
So Soam 12.02.2021 | 08:32
Hallo Mone68, Dein Zitat: (REHA) Der Arzt hat jedoch geschrieben: 6-8 Stunden arbeitsfähig. Ja Ja das kennen wir nur zur Güte! Oft ist diese eine mehr oder weniger theoretisch-parteiliche Einschätzung, aber die Praxis sieht halt oft anders aus. Ich musste auch von einem techischen Beruf (Unfallbedingt) in einen Büroshop umschulen, obwohl ich ein chronisches Schmerzsyndrom an der Hüfte und Wirbelsäule habe und mich immer wieder mal hinlegen muss. Das resultat damals, Umschulung theoretisch bestanden und praktisch nicht arbeitsfähig. Aber, alles wohl kein Problem mit Tabletten Vollstopfen bis die Leber und Nieren die Segel streichen. Bei meiner Bekannten (chronisches, Wirbelsäulen Schmerzsyndom schon 25 J., schwere Degeneration, Nevenschäden, schon vor 17 J. umgeschult) Im DRV Arztbericht seht nicht lange stehen, gehen aber überwiegend sitzend. Überwiegend Sitzen!!!! Über solche Lachnummern von bestimmen, beratenden Ärzten hatte sich mal im Unfallopfer.de, eine Richerin "deutlich geäußert". Ich würde dir eine fachliche Beratung- Unterstützung empfehlen und gleichzeit, eine Sozial- Rechtsschutz Vers. falls diese noch nicht vorliegt. Diese greift dann bei einem Ablehnungsbescheid. Darüber hinaus kann ich dir noch empfehlen, einen Neuro-Psychiater aufzusuchen. Gute Zeit
Mone68am 12.02.2021 | 12:11
Zitat von So So anzeigenausblenden
Hallo So So, ja, das ist wohl wahr. Den Bericht vom Rehaarzt konnte ich wenigstens etwas ändern lassen. Überspitzt hat er geschireben, dass ich hüpfend die Klinik verlassen habe. Das ich aber mit extremer Verschlechterung raus gegangen bin, kein Wort. Ich bin für eine Schmerzklinik angemeldet. Ich hoffe auch dort wird es einen sozialen Dienst geben, mit dem ich alles erst einmal noch einmal grundlegend besprechen kann. Was machst du nun Jobmäßig oder hast du die EMR durch? Danke dir und LG Mone68
ReadyToRumble83am 18.02.2021 | 17:53
Die Chance orthopädisch eine EM-Rente durchzukriegen sind sehr schwer. Da müsstest du schon auf Krücken oder am Rollator gehen. Bekannter Anfang 50 wollte auch die Teil EM-Rente mit "Rücken". Natürlich abgelehnt. Was ihr für Em-Rente mindestens braucht sind lange AU-Zeiten, Facharztbefunde, Reha-Berichte, zahlreiche Rezepte KG usw. Bin auch orthopädischer Patient, zweite REHA innerhalb von 4 Jahren wurde abgelehnt, auch mit Facharzt-Attest. Bin mittlerweile aus psychosomatischen Gründen in voller Em-Rente. Aber auch hier ist es heutzutage schwieriger geworden. Man braucht Akut-Klinik-Berichte, vom Psychiater was, Tabletten schlucken, lange AU Zeiten usw. War bei mir alles der Fall. Die Rente wurde nach der REHA anstandslos bewilligt, obwohl ich noch nicht mal 40 bin. Natürlich habe ich "mein Päckchen". Akut Kliniken oder Schmerzkliniken sind gute Alternativen (kein Antragsverfahren)
So Soam 18.02.2021 | 19:45
Hallo ReadyToRumble83, ich kann deinem Vortrag nur zustimmen!! Das Spiegelt sich u. a. in den SG-LSG Urteilen wieder! Das Zauberwort ist oft hierbei: leichte, mittlere Tätigkeiten > 6 Std. und gut. Ich kenne viel Leute, die gegen ihre Gesundheit arbeiten und Jahre lang Tabletten schlucken, bis die Pumpe, Leber, Nieren, Magen etc. Miauen. Nein, die meisten EMR Antragsteller sind keine Schmarotzer, werden aber oft, wie welche behandelt. Grüße
ReadyToRumble83am 18.02.2021 | 20:18
ja das stimmt. nur es reicht leider nicht gewisse diagnosen zu haben. Die Erkrankung muss dich so massiv einschränken, dass quasi nichts mehr geht. Gerade orthopädisch reicht da halt nicht bandscheibe, rücken usw.. das ist quasi nix. habe auch einige Urteile vom SG und LSG gelesen. es scheint schon einige zu geben, die z.B. mit ihrem Hausarzt "per du" sind und wo der diese bei allen erkrankungen total erwerbsgemindert sieht und entsprechende Atteste ausstellt. Bringt nichts denn diese sollen eine REHA machen, damit die Probleme beseitigt werden und schon hast du dein´Leistungsvermögen auf über 6 Stunden. Zurecht, sonst würden die Sozialsysteme an ihre grenze kommen. Auf der psychosomatischen REHA habe ich auch einige kennengelernt die später verrentet worden sind. Bei denen sieht der alltag aber so aus, dass sie ständig am boden sind, weinen, nicht mehr leben wollen und sich zu nichts mehr aufgerafft kriegen. Antidepressiva, beruhigungsmittel nehmen und ständig psychologische hilfe brauchen. Diese leute müssen zu recht in Rente. Das können einige "mit Rücken" gar nicht nachvollziehen und wundern sich dann, warum die frührente abgelehnt wird.
Janaam 18.02.2021 | 21:45
Ich hatte vor 2 Jahren eine Versteifung. Und bin endlich schmerzfrei! Habe auch ein Jahr mit mir gerungen. EMR bedeutet ja nicht schmerzfrei. Ansonsten: Einfach Antrag stellen und abwarten.
Uschiam 18.02.2021 | 22:16
EM-RENTE bedeutet, zumindest für den Kranken der noch halbwegs eine Erwerbsbiographie hinbekommen hat, ein auskömmliches Leben. Nichts ist schlimmer, als in Krankheit noch so bettelarm wie die Hartzis und Grusis leben zu müssen,monetär das Gleiche wie Alg 2. Eine Leistung die so konzipiert wurde, dass sie zum ordentlichen Leben gar nicht reichen soll. Warum zieht man Kranke, die dafür nichts können, in so etwas mit hinein?!
Mitleidam 19.02.2021 | 10:49
Ach hier ist das Heul- und Jammerforum? Kann man denn hier außer auf die Tränendrüse zu drücken auch noch etwas anderes erreichen? Vermutlich eher nicht. Was sollen dann die Geschichten hier?
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