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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

von Anna03.10.2016 | 11:32
1367 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, nach einem Carcinom beziehe ich seit 2005 eine Teilerwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit (vor 1961 geboren) auf Dauer. In den letzten Jahren arbeitete ich als nicht ausgebildete Kraft in Teilzeit und verdiente zur Teilrente im möglichem Rahmen hinzu. Nun wurde bei mir ein anderes Carcinom festgestellt und operiert. Zurzeit bin ich in der AHB, nun stellt sich die Frage wie geht es mit meiner Teilrente weiter? Wenn diese neue Erkrankung nicht gekommen wäre, würde ich in 3 Jahren in vorzeitige Rente bei Schwerbehinderung (GdB zurzeit 50 %auf Dauer) gehen. Jetzt geht vorerst gar nichts mehr, da nach der AHB die Chemo beginnt. Wird meine Leistungsfähigkeit im AHB Bericht nach meiner letzten Tätigkeit beurteilt oder nach meinem erlernten Beruf, den ich nicht mehr ausübe? Wenn die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden liegt, kann dann diese Einstufung eine volle Erwerbsminderung zur Folge haben, ohne dass ich einen Rentenantrag stelle? Kann die Rentenversicherung meine Dauerteilrente in eine volle Erwerbsminderung auf Zeit umwandeln, ohne Antrag? Hoffe hier etwas Klarheit zu bekommen, danke! Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

maßgeblich für die Beurteilung des Berufsschutzes ist der versicherungspflichtig ausgeübte Hauptberuf des Versicherten, sogar dann wenn die Ausübung dieses Berufes schon längere Zeit zurückliegt.

Falls der Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben wurde, wird dieser für die weitere Beurteilung zugrunde gelegt. Bei einer freiwilligen Aufgabe des erlernten Berufes, wäre die zuletzt ausgeübte Beschäftigung zu beurteilen. Dies geht aus der gesetzlichen Regelung des § 240 SGB VI hervor.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung muss auf jeden Fall beantragt werden. Neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst im geringfügigen Rahmen möglich (450 EUR mtl.).

Sollte ein höherer Verdienst erzielt werden, wäre die entsprechende Teilrente zu zahlen.

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3 Antworten

von Bülowam 03.10.2016 | 13:00
Zitat von Anna anzeigen
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wird die Leistungsfäigkeit an Hand des Hauptberufes geprüft. Da ein unfreiwilliger** Wechsel (auf Grund der Erkrankung) in eine " nicht ausgebildete Kraft" erfolgte, bleibt der frühere Hauptberuf der selbiger. Nichtstestotrotz wird die Verweisbarkeit neu geprüft (bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes aber schwer vorstellbar). Sie können - jeder Zeit - einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente stellen. Wenn Sie eine höherwertigere Rente begehren, ist dies auch zwingend Voraussetzung. Ein formloser Zweizeiler würde auch erstmal reichen. **wird von mir unterstellt.
Annaam 04.10.2016 | 09:33
Guten Morgen, vielen Dank für die Antwort, leider bin ich nun total verwirrt. Ich hatte eben in der AHB Klinik ein Arztgespräch und man behauptete dort, dass ich nach meiner letzten ungelernten Tätigkeit von der Leistung bewertet werde und nicht nach meinem erlernten Beruf. Was stimmt? Gibt es gesetzliche Grundlagen? Bitte dringend um Antworten, Danke! Anna
Annaam 10.10.2016 | 14:27
Vielen Dank für die Antwort! Hoffentlich bekomme ich eine weitere Rückmeldung, da ein paar Tage vergangen sind auf meine erste Frage. Sehr geehrter Herr Experte! Wie ich schrieb, erhalte ich seit 11 Jahren die Teilerwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit auf Dauer. In meiner jetzigen Tätigkeit arbeite ich in Teilzeit 1/2. Diese Tätigkeit ist nur eine angelernte Tätigkeit. Nun bin ich anders und neu erkrankt (siehe oben) und die Ärzte in der AHB meinen ich könne nach der Chemo in ca. einem 1/2 Jahr, in meiner jetzigen ausgeübten Tätigkeit wieder mehr als 6 Stunden arbeiten. Aber ich arbeite nur 4 Stunden am Tag. Mir wurde gesagt, man müsste dies so schreiben, weil ich sonst vollkommen erwerbsgemindert würde von der DRV und das Krankengeld sowie meine Teilrente sei doch mehr Geld, als die volle Erwerbsminderungsrente. Ich kann doch jetzt nicht auf einmal mehr arbeiten als zuvor. Für mich ist diese Argumentation nicht nachzuvollziehen und meine Angst besteht darin, dass man mir meine Teilerwerbsminderungsrente bei BU streicht. Ist dies möglich? Ich habe den Eindruck, dass die junge Ärztin hier in der AHB keine Ahnung hat. Was ist der richtige Weg? Hoffe auf baldige Antwort. Danke! Anna
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