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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung und Aussteuerung

von Angela02.02.2022 | 11:16
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4 Antworten

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Hallo ans Forum, bin 59/ im öffentlichen Dienst Sachsen/ Grundschule tätig und seit April 21 teilweise erwerbsgemindert(unbefristet). Habe auch eine Weiterbeschäftigung bei meinen Arbeitgeber beantragt Leider habe ich keinen Widerspruch eingelegt (laut VDK ist das Gutachten und der Bescheid übereinstimmend).Bin aber weiter arbeitsunfähig.Nun droht die Aussteuerung Ende April 22. Ich bin unschlüssig, wie es weiter geht. Meine Krankenkasse hat mir die Aussteuerung schon zugesandt. Meine Personalabteilung sagt, sie erwarten, wenn ich nicht arbeiten kann eine Krankmeldung. Beim Arbeitsamt sagen sie, ich sollte nicht krank geschrieben sein, nach der Aussteuerung. Und der §145 Nahtlosigkeit würde für mich nicht zutreffen, da ich eine Rente erhalte. Sollte ich bei der DRV jetzt noch einen neuen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen um eine Absicherung zu haben? Geht das überhaupt? Ich bin mir sehr unsicher und hoffe auf Antworten im Forum.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela,

grundsätzlich könnten Sie einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Vielleicht sollten Sie sich in Ihrer Situation auch an den Personalrat wenden, damit auch arbeitsrechtliche/tarifvertragliche Aspekte geklärt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Angelaam 02.02.2022 | 11:54
Habe mich nur beim Vdk beraten lassen/ kein Mitglied. Aber vielen Dank, das ist auch noch eine Möglichkeit.
Siehe hieram 02.02.2022 | 11:38
Hallo Angela, grundsätzlich können Sie auch eine Neufeststellung der Erwerbsminderung beantragen. In Ihrem Fall ist aber anzuraten, dass Sie sich weiterhin vom VdK unterstützen lassen, dort scheinen Sie ja Mitglied zu sein. Und dort liegen Ihre Unterlagen vor (bzw. können Sie die dort mit hinnehmen), hier im Forum nicht. Die kennen sich auch damit aus, ob die Aussage der Agentur für Arbeit bezgl. §145 SGB III so wie Ihnen mitgeteilt korrekt wäre. Also besser dort einen Termin machen! Viel Erfolg und alles Gute!
Valzuunam 02.02.2022 | 12:34
Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung und/oder -vertretung) über eine Umsetzung auf einen für sie passenden Arbeitsplatz bzw. eine für sie passende Teilzeitregelung sprechen. Das Land dürfte gesetzlich/tarifvertraglich verpflichtet sein da etwas anzubieten.
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