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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderung und Teilzeitarbeit

von Bert18.04.2020 | 05:13
297 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich (30) hatte einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt und arbeite (auch bei Antragsstellung) in Teilzeit. Nun habe ich habe meinen Bescheid erhalten, dass ich die Teilewerbsminderungsrente bis zur regulären Altersrente erhalte. Jetzt die Fragen: Hat meine Teilzeitbeschäftigung noch Einfluss auf die Höhe meiner Altersrente? Muss ich der DRV auch eine Verringerung der Arbeitszeit mitteilen? Muss ich dem Arbeitgeber die Höhe der Rente mitteilen? Vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2020 | 10:01

Hallo, Bert,

W. hat die Fragen bereits ausführlich beantwortet. Bezogen auf die Frage, ob sich die Rentenhöhe noch verändert, ist es wie bereits von W. dargestellt so, dass beim Wechsel in eine Altersrente zumindest die Rente in der doppelten Höhe gezahlt werden würde. Aufgrund des Umstands, dass die jetzt bezogene Rente eine bereits höhere Bewertung erfährt (Zurechnungszeit), ist es wirklich fraglich, ob eine jetzt ausgeübte Tätigkeit (geringeres Einkommen als vor Rentenbezug) noch eine zusätzliche Steigerung der Rentenhöhe mit sich bringt. Aufgrund des Vertrauensschutzes wird es keine Kürzung mehr bei der Bewertung der Rente geben.

Sollten Sie zum gegebenen Zeitpunkt zu einer evtl. angeforderten Probeberechnung Fragen haben, um Sie nicht in die Situation, wie von W. in Unwissenheit befürchtet, zu bringen, können Sie gerne die Fragen in einem dann wieder persönlichen Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe stellen.

4 Antworten

Memyselfam 18.04.2020 | 06:52
Du solltest unter 6 Std am Tag bleiben und den AG interessiert die Höhe deiner Rente nicht, aber auf die zuverdienstgrenze achten, die im rentenbescheid steht
Memyselfam 18.04.2020 | 06:53
Du solltest unter 6 Std am Tag bleiben und den AG interessiert die Höhe deiner Rente nicht, aber auf die zuverdienstgrenze achten, die im rentenbescheid steht
W°lfgangam 19.04.2020 | 18:29
Hallo Bert, > Nun habe ich habe meinen Bescheid erhalten, dass ich die Teilewerbsminderungsrente bis zur regulären Altersrente erhalte. In Ihrer Teilerwerbsminderungsrente (TEM) ist bereits eine Zurechnungszeit bis zur aktuellen Regelaltersrente bei Bescheiderteilung enthalten, also bis 65+9/oder 8. Damit ist Ihre Rente hochgerechnet worden, als hätten Sie bis dahin bereits gearbeitet. Die Zurechnungzeit wird bei der späteren Altersrente als (quasi abgelaufene) Rentenbezugszeit ebenfalls bei der Altersrente berücksichtigt + bewertet. Die jetzige halbierte Bewertung - wg. TEM - würde sich dann verdoppeln, wie natürlich auch der Wert Ihrer bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. > Hat meine Teilzeitbeschäftigung noch Einfluss auf die Höhe meiner Altersrente? Jain ...nur wenn die Beschäftigungsentgelte den in den Zurechnungszeit/später Rentenbezugszeit bereits heute ermittelten Durchschnittswert überschreiten – möglich, aber bei Teilzeitbeschäftigung eher unwahrscheinlich. Genauen Einblick in die Berechnungsmodalitäten kann Ihnen nur eine Rentenberechnung mit den Anlagen zur Ermittlung der Entgeltpunkte, speziell die Berechnung der beitragsfreien- und beitragsgeminderten Zeiten verschaffen ...kann man anfordern, den Durchblick dafür werden Sie aber nicht haben ;-) Zumal das Thema Altersrente für Sie ja gut 30 Jahre hin ist, wer weiß schon um die Rentengesetze bis dahin ... > Muss ich der DRV auch eine Verringerung der Arbeitszeit mitteilen? Wozu? Sie arbeiten jetzt im zulässigen Rahmen, wenn noch weniger, interessiert das die Sachbearbeitung nicht. Erst wenn Ihr Leistungsvermögen u3 Std. tgl./5-Tage-Woche absinkt – und dann vielleicht einen volle EM-Rente im Raum steht – müssen Sie wieder aktiv werden. > Muss ich dem Arbeitgeber die Höhe der Rente mitteilen? Er weiß um Ihre gesundheitlichen Einschränkungen (?), die Rentenhöhe geht Ihn nichts an. Arbeits-/tarifvertraglich sind wahrscheinlich bereits mitteilungspflichtig gegenüber Ihrem AG, dass da eine TEM läuft ...das klären Sie aber intern mit Ihrer PA/dem Arbeitgeber. Gruß w.
Bertam 06.05.2020 | 06:13
Guten Morgen, ich bitte um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Vorab vielen Dank für die (wirklich!) sehr hilfreichen Aussagen! @Memyself Ich bin noch weit von der Hinzuverdienstgrenze entfernt aber ich bin auch nicht erpicht darauf diese zu erreichen da mir die Gesundheit dann doch lieber ist als das monetäre :) @Wolfgang Danke für die ausführlichen Antworten! Mit den Zurechnungszeiten hatte ich mir auch schon gedacht ich war nur verdutzt bzw. auch schockiert dass die (Teil-)Erwerbsminderung auf dauer besteht. Ich war noch bis vor kurzem der Meinung dass das bestimmt mal wieder besser wird aber da wurde ich, seitens der Ärzte, eines besseren belehrt. Und ich stimme Ihnen zu, den Durchblick bei der Berechnung habe ich tatsächlich nicht :) Mein Leistungsvermögen sinkt hoffentlich nicht soweit, ich wollte nur die tägliche Arbeitszeit auf 4 Stunden (aktuell 5) verringern da ich tatsächlich am Belastungslimit bin und ich es unbedingt vermeiden möchte voll Erwerbsgemindert zu sein. (Manchmal ist weniger dann doch mehr ;)) Mein Arbeitgeber ist über die Einschränkungen involviert, dies hatte ich mit dem Integrationsfachdienst besprochen, da ich einfach mit offenen Karten spielen wollte, zumal dieser auch durch die Liegebescheinigung erfuhr in welcher Art von "Krankenhaus" ich mich befinde. Und er musste letzes Jahr auch schon das Formular zum Verdienst und zur Stellenbeschreibung ausfüllen. Viele Grüße
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