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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente -Wie sieht geht's weiter

von Hajo5512.12.2025 | 14:22
400 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen Teilzeit Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Ich habe im Mai 25 einen Antrag auf ERWERBSMINDERUNGSRENTE gestellt. Jetzt habe ich Post von der DRV erhalten, das ich mindestens 3 Std arbeiten kann und eine Teil Erwerbsminderungsrente möglich sei. Mein Arbeitgeber könnte zwar theoretisch eine Tätigkeit für 3 Std anbieten, aber nicht unter den gesundheitlichen Voraussetzungen und meines Leistungsbildes. Auf deutsch... Mein Arbeitgeber hat keinen Job für m7ch und kann mir nichts anbieten. Zur Zeit bin ich krankgeschrieben, ab Feb werde ich ausgestellt und erhalte dann Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit. Laut meines Arztes kann ich auch nicht 3 Std arbeiten. Wie läuft das jetzt weiter mit der RV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

wenn Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen. Sollte die Frist abgelaufen sein, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Stelle anbieten kann, ist ggf. zu prüfen auf Sie bei der Rentenversicherung Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben. 
 

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3 Antworten

Externen Rat einholenam 12.12.2025 | 14:53
Bei einer teilweisen EM-Rente dürfen Sie bis "unter 6 Stunden" täglich arbeiten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie auch keine knapp 3 Stunden täglich mehr arbeiten können und Ihr Arzt auch, dann können Sie gegen einen Rentenbescheid für eine teilweise EM-Rente Widerspruch einlegen und ggf. dann Klage einreichen, um eventuell eine volle EM-REnte zu erhalten. Wa Ihren Arbeitsplatz anbelangt, können Sie sich von Ihrem Personal- bzw Betriebsrat beraten lassen. Das gehört nicht zu den Aufgaben der Rentenversicherung. Ob Sie Ihr Arbeitgeber einfach entlassen kann oder ggf. auch nicht, können Sie ebenfalls dort klären oder besser noch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
.am 12.12.2025 | 15:06
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz krankheitesbedingt verlieren und keinen geeigneten neuen Teilzeitarbeitsplatz finden können, besteht auch die Möglichkeit, auf Antrag eine Arbeitsmarktrente von der DRV zu erhalten, also in der gleichen Höhe wie bei einer vollen EM-Rente. Je nach Lebensalter können Sie vielleicht dann auch schon gleich oder bald in eine Altersrente wechseln. Diese Altersrente kann dann nicht niedriger sein als eine volle EM-Rente sein, (auch wenn Sie nur eine teilweise EM-REnte haben), wenn der Wechsel nahtlos oder einer maximalen Lücke von 24 Monaten erfolgt.
Uweam 12.12.2025 | 15:07
Dann soll ihr Arbeitgeber gefälligst der DRV antworten, dass er keinen leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz hat, denn nur in dem Fall können Sie mit einer Arbeitsmarktrente rechnen
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