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Zur Experten-Antwort springenSehr geehrter Herr Reimann,
wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, beziehen Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, die wegen eines anzurechnenden Hinzuverdienstes (Arbeitsentgelt) nur als Teilrente gezahlt wird. Sie wollen nun wissen, ob die Rente wieder höher wird, wenn Sie statt Arbeitsentgelt Krankengeld erhalten.
Es kommt darauf an, ob Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dies sehen Sie auf der ersten Seite Ihres Rentenbescheides.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird das Krankengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach dem Beginn der Rente eingetreten ist. Allerdings wird nicht das Krankengeld selbst, sondern das der Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst angerechnet. Das bedeutet, dass Ihre Rente mit der Zahlung von Krankengeld regelmäßig nicht höher wird.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Bei dieser Rente wird Krankengeld nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Hier kann sich also die Rente bei Bezug von Krankengeld wieder erhöhen.
Bei der Anrechnung von Hinzuverdienst wird immer ein ganzer Kalendermonat betrachtet. Erhalten Sie also in einem Kalendermonat Arbeitsentgelt und anschließend Krankengeld, wird nur das Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst berücksichtigt. Beziehen Sie in einem Kalendermonat ausschließlich Krankengeld, wird die Rente in voller Rente gezahlt.
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