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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Anja07.08.2020 | 11:00
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In der Reha (Juli 2020) wurde festgestellt, dass ich nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden arbeiten darf und das wurde der DRV schriftlich mitgeteilt. Ich bin jetzt dabei den erforderlichen Antrag auszufüllen und in Klärung mit meinem Arbeitgeber zur Teilzeitregelung. Das sieht auch alles ganz gut aus. Wir haben zu schnellen Entlastung erstmal an 2 Tagen die Woche HomeOffice vereinbart. Völlig unklar ist mir der Zeitpunkt zu dem die Teilerwerbsminderung in Kraft treten wird. Kann ich das irgendwie beeinflussen? Oder wird die Rente rückdatiert zum Zeitpunkt der Enlassung aus der Reha? Oder ist der Posteingang des Antrags bei der DRV das Startdatum? Ich hab in Kürze 4 Wochen Urlaub und im November steht eine OP an wo ich ca. 4 Wochen ausfallen werde. Da hätte ich noch ganz gerne mein volles Gehalt und dann ist das Jahr auch schon zu Ende. Mein "Wunschtermin" wäre daher Teilerwerbsminderungsrente zum 01.01.2021. Schon mal Danke für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Anja,

den Ausführungen von User Siehe hier schließen wir uns an. Der Eintritt der Erwerbsminderung kann sogar der erste Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Reha-maßnahme sein. Bitte warten Sie den Rentenbescheid ab.

Einen „Wunschtermin“ für den Eintritt der Erwerbsminderung gibt es leider nicht.

Bitte beachten Sie, dass Sie Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen müssen, wenn Sie einen Rentenbescheid erhalten haben. Sollte es die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sein, dann ist es für Sie nach Wunsch gelaufen.

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2 Antworten

Siehe hieram 07.08.2020 | 11:28
Hallo Anja, welcher Termin für den Beginn einer EM-Rente festgestellt wird, hängt davon ab, wann der Leistungsfall eingetreten ist. Dies kann auch bereits vor der Reha gewesen sein... Aber gehen Sie mal davon aus, dass Sie in Ruhe Ihren Urlaub nehmen dürfen und auch die OP machen lassen. Es wird noch ein paar Wochen dauern, bis über Ihren Antrag überhaupt entschieden wird. Je nachdem, ob (wenn überhaupt) Ihnen eine teilweise oder volle EM-Rente bewilligt wird, wird dann ohnehin geprüft, ob es irgendwelche Ansprüche von Dritten (z. B. Arbeitgeber, Krankenkasse, ALG) gibt, die aus der Rente zu erstatten sind bzw. die Einkünfte als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind. 'Schlimmstenfalls' haben Sie dann (rückwirkend) einen EM-Rentenanspruch, bekommen das Geld aber nicht ausbezahlt. Aber in der Zeit haben Sie ja noch Ihr Gehalt, also keinen tatsächlichen Verlust. Informieren Sie sich auch in der Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Anjaam 07.08.2020 | 11:36
Danke, wenn sich finanziell erstmal noch kein Verlust ergibt bin ich schon zufrieden. Ich bin davon ausgegangen, das die Bewilligung der Teilerwerbsmninderung kein Problem ist, wenn der Prof. Dr. in der Reha-Klinik das so festgelegt hat. Volle Erwerbsminderung will ich auf keinen Fall, das haut finanziell überhaupt nicht hin.
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