Hallo Dagmar,
da es sich hier um das Recht der Arbeitsförderung handelt, können wir diese Frage als Experten der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Dagmar,
da es sich hier um das Recht der Arbeitsförderung handelt, können wir diese Frage als Experten der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
ergänzend: überlegen Sie sich vorher ganz genau und besprechen Sie dies dann mit dem Arbeitsamt, was Sie 'planen'. Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt. Mit einer TEM-Rente dürfen Sie ja aber bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Insofern wünschen Sie ja eigentlich erst einmal eine 'stufenweise Wiedereingliederung'. Lassen Sie sich also entsprechend dort beraten und vermeiden Sie dabei 'ich will dauerhaft nur noch 3,5h'.Ich frage mich nun welche Zahlungen ich ab Mitte Oktober zu erwarten habeHallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
Ergänzend: Ach? ...ist das *AA nicht bereits bei einer Leistungsfähigkeit von 3 Std./5-TageWoche voll leistungsverpflichtet?! Gruß w. PS: Bitte gern selbst im SGB 3 nachlesen ;-)Hallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt.
Ja Cheffe, richtig. Aber Prof. Abschläge hat da den §151 Abs.5 SGB III im Blick/Auge ... https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/151.htmlErgänzend: Ach? ...ist das *AA nicht bereits bei einer Leistungsfähigkeit von 3 Std./5-TageWoche voll leistungsverpflichtet?! Gruß w. PS: Bitte gern selbst im SGB 3 nachlesen ;-)Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt.Ich frage mich nun welche Zahlungen ich ab Mitte Oktober zu erwarten habeHallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
Ja Cheffe, richtig. Aber Prof. Abschläge hat da den §151 Abs.5 SGB III im Blick/Auge ... https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/151.html...na immerhin den § 145 nicht vergessen/sowie 2. Blick zuerst auf den tatsächlichen Sachverhalt ;-) Ohne Detailkenntnisse, wird das Spekulieren immer weiter ... Gruß w.
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