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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Dagmar13.11.2022 | 11:00
36 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, mir wurde eine Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend zu Anfang Juni bewilligt, das Krankengeld lief Mitte Oktober aus und ich habe bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld laufen (Nahtlosigkeit). Mein Arbeitsplatz besteht noch und ich möchte nun stundenweise täglich beim Arbeitgeber wieder einsteigen. Mein Ziel ist es ab Januar wieder ca 3,5 Stunden am Tag zu arbeiten. Ich frage mich nun welche Zahlungen ich ab Mitte Oktober zu erwarten habe, die Teilerwewrbsminderungsrente ist klar, aber was ist mit der anderen Hälfte? Zahlt das Arbeitsamt oder gehe ich da nun leer aus, da ich erst Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten kann? (derzeit bin ich weiter krankgeschrieben) Vielleicht weiß das ja jemand hier im Forum, ich wäre dankbar für eine Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar,

da es sich hier um das Recht der Arbeitsförderung handelt, können wir diese Frage als Experten der Deutschen Rentenversicherung leider nicht beantworten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

W°lfgangam 13.11.2022 | 14:18
Hallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
Abschlägeam 13.11.2022 | 14:47
Ich frage mich nun welche Zahlungen ich ab Mitte Oktober zu erwarten habe
Hallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
ergänzend: überlegen Sie sich vorher ganz genau und besprechen Sie dies dann mit dem Arbeitsamt, was Sie 'planen'. Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt. Mit einer TEM-Rente dürfen Sie ja aber bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Insofern wünschen Sie ja eigentlich erst einmal eine 'stufenweise Wiedereingliederung'. Lassen Sie sich also entsprechend dort beraten und vermeiden Sie dabei 'ich will dauerhaft nur noch 3,5h'.
W°lfgangam 13.11.2022 | 15:13
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt.
Ergänzend: Ach? ...ist das *AA nicht bereits bei einer Leistungsfähigkeit von 3 Std./5-TageWoche voll leistungsverpflichtet?! Gruß w. PS: Bitte gern selbst im SGB 3 nachlesen ;-)
Abschlägeam 13.11.2022 | 15:47
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Leistungsverpflichtet ja, in welcher Höhe genau kann aber variieren :-) Deshalb ist der Hinweis auf das SGB III sinnvoll. Oder auch auf diverse 'Arbeitsanweisungen' des *AA, die man auch 'öffentlich zugänglich' finden kann. War aber im Übrigen vor allem nur ein 'Tipp', nicht gleich mit 'ich will nur noch 3,5 Stunden' herauszuplatzen. Denn auch hier im Forum gab es bereits mehrfach ähnliche Beiträge 'nun bekomme ich aber nur noch einen Teil des ALG....' Ist aber ja auch gar nicht Thema der Rentenversicherung ;-)
Makroam 13.11.2022 | 16:20
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich frage mich nun welche Zahlungen ich ab Mitte Oktober zu erwarten habe
Hallo Dagmar, Arbeitsamt bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung. Gruß w.
Denn wenn Ihr dauerhaftes Ziel ist 'nur 3,5 h', kann das Arbeitsamt ganz schnell daraus machen 'stellt sich für 3,5 h der Arbeitsvermittlung zur Verfügung'. Und dann wird ALG nur anteilig bezahlt.
Ergänzend: Ach? ...ist das *AA nicht bereits bei einer Leistungsfähigkeit von 3 Std./5-TageWoche voll leistungsverpflichtet?! Gruß w. PS: Bitte gern selbst im SGB 3 nachlesen ;-)
Ja Cheffe, richtig. Aber Prof. Abschläge hat da den §151 Abs.5 SGB III im Blick/Auge ... https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/151.html
Hobbyexperten?am 13.11.2022 | 16:28
Super, dass die Hobbyexperten hier wieder Ratschläge zu fremden Rechtsgebieten geben müssen, statt einfach und richtigerweise an die zuständige AfA zu verweisen. Sie können es eben nicht lassen, zu allem Ihren Senf beigeben zu müssen.
Dagmaram 13.11.2022 | 17:41
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Vielen Dank für den Link, sehr aufschlussreich, ich habe dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt mit wievielen Stunden ich ab Januar bei meinem Arbeitgeber wieder starten werde. Bei dem Antrag habe ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt, ich gehe nun davon aus, dass das Arbeitsamt bis Ende des Jahres die Hälfte des Arbeitslosengeldes bezahlen würde? Alles sehr spannend und man möchte ja nichts verkehrtes machen...
Abschlägeam 13.11.2022 | 16:55
Hallo Dagmar, da hier ja keiner 'spekulieren', sondern Sie nur mit hilfreichen Hinweisen unterstützen will... Lesen Sie mal diesen Beitrag, dort sind die diversen bereits erwähnten §§ berücksichtigt und unterschiedliche Fallkonstellationen dargestellt. https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-bei-arbeitsunfaehigkeit.… Und dann machen Sie einfach das für Sie zutreffende Beste draus :-) Und/oder lassen sich eben auch noch von den für 'ALG' zuständigen Stellen beraten. Einen schönen Restsonntagabend!
Abschlägeam 13.11.2022 | 17:57
Zitat von Dagmar anzeigenausblenden
Also bisher 'alles richtig gemacht' :-) Zur Höhe des nun tatsächlich zu bewilligendem ALG kann und will ich mich aber nicht äußern. Dafür sind andere zuständig. Wenn Sie dann aber gesundheitlich soweit sind, dass Sie wieder in das Arbeitsleben einsteigen wollen (Januar) dann lassen Sie sich rechtzeitig bezüglich einer 'Wiedereingliederung' beraten (die Teil-EM-Rente bleibt Ihnen ja, aber wenn Sie dann 'nur' beim bestehendem Arbeitsplatz wieder mit weniger Arbeitszeit anfangen und sich beim Arbeitsamt 'abmelden', fiele das spätestens dann weg...). Da gibt es aber Möglichkeiten, über die Sie sich also rechtzeitig 'schlau machen' sollten. Auch bei Ihrem Arbeitgeber/Personalabteilung! Viel Erfolg!
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