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Experten-Antwort

TeilErwerbsminderungsrente

von Gabriella25.07.2018 | 20:30
335 Ansichten
3 Antworten

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Mein Mann bekommt rückwirkend zum 01.04.2018 teilerwerbsminderungsrente. Die hausaerztin schreibt ihn aber weiterhin krank . wer zahlt jetzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriella,

die sozialmedizinische Beurteilung hat ergeben, dass Ihr Mann noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Beschäftigung tätig sein kann (das ist das sogenannte Restleistungsvermögen). Deshalb erhält er die teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Krankschreibung bezieht sich vermutlich auf den derzeitigen Arbeitsplatz (sofern vorhanden, das geht aus Ihrer Anfrage nicht so genau hervor). Inwieweit Ihr Mann nun das verbliebene Leistungsvermögen auch umsetzen kann - z.B. durch eine Anpassung der bisherigen Tätigkeit auf Teilzeit oder durch einen anderen Arbeitsplatz - müssten Sie bitte mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur klären. Zum eventuellen weiteren Anspruch auf Krankengeld wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.

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2 Antworten

W*lfgangam 25.07.2018 | 21:00
Hallo Gabriella, Teil-EM-Rente heißt nun mal, das die DRV die halbe volle EM-Rente zahlt - und das auch bei weiterer AU-Bescheinigung. Sein Restleistungsvermögen ist damit wohl auf 3 - u6 Std. eingeschränkt, damit kann er sich dem Arbeitsmarkt als Teilzeitkraft zur Verfügung stellen, und vom alten/oder neuen AG weitere 'Zahlungen' erhalten - ganz einfach :-) Ob und was in der Teil-EMRT tatsächlich /unter dem Hintergrund der EM /des Arbeitsplatzes /des Hinzuverdienstes festgelegt worden ist, ist aus Ihrer einfachen Frage so nicht zu erkennen - das Klären Sie dann bitte vor Ort/was geht für meinen Mann wirklich noch/wer zahlt ... Gruß w.
KSCam 25.07.2018 | 21:24
....ob und in welchem Umfang die Krankenkasse weiter KG bezahlt klären Sie mit der Kasse......ob der bisherige Arbeitgeber eine Teilzeitstelle für Ihren Mann hat regeln Sie mit dem Arbeitgeber.......in wie weit der Arzt Ihren Mann für andere als die bisherige Arbeit arbeitsfähig erachtet besprechen Sie mit den Ärzten..... Fragen über Fragen für deren Beantwortung im Rentenforum ganz einfach die Hintergrundinfos fehlen, bzw. für die die DRV nicht zuständig ist.
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