Hallo Gabriella,
die sozialmedizinische Beurteilung hat ergeben, dass Ihr Mann noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Beschäftigung tätig sein kann (das ist das sogenannte Restleistungsvermögen). Deshalb erhält er die teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Krankschreibung bezieht sich vermutlich auf den derzeitigen Arbeitsplatz (sofern vorhanden, das geht aus Ihrer Anfrage nicht so genau hervor). Inwieweit Ihr Mann nun das verbliebene Leistungsvermögen auch umsetzen kann - z.B. durch eine Anpassung der bisherigen Tätigkeit auf Teilzeit oder durch einen anderen Arbeitsplatz - müssten Sie bitte mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur klären. Zum eventuellen weiteren Anspruch auf Krankengeld wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.