Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente

von Bremer250907.09.2017 | 11:44
501 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Mir wurde eine Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.03.2017 bis zur Regelaltersrente anerkannt. Der Rentenbescheid wurde nach dem Recht berechnet, das vor dem 01.07. galt. Fazit: Mir steht keine Rente zu weil ich angeblich zuviel verdiene. Stimmr aber nicht ich arbeite schon 2 Monate weniger und liege weit unter der Hinzuverdienstgrenze. Bei telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Rentenversichrung frühestens Ende Oktober die Hinzuverdienstgrenzen neu berechnen kann. Bis dahin bekomme ich gar keine Rente. Wo liegt das Problem und warum bekomme ich deswegen monatelang gar kein Geld. LG Bremer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bremer2509,

wir schließen uns den Ausführungen von Fortitude one an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Fortitude oneam 07.09.2017 | 12:08
Hallo Bremer2509, was heißt schon Sie bekommen seit Monaten kein Geld? Sie gehen doch arbeiten und bekommen ein Gehalt. Nur Sie wissen doch wieviel Sie verdienen und ob die Hinzuverdienstgrenze laut Ihrem Rentenbescheid übersteigt. Ihre Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3 und unter 6 Stunden. Deshalb nuf teilweise EMR. Ich würde an Ihrer Stelle eine AundB Stelle der DRV/RV aufsuchen und lassen sich das mal im Detail vorrechnen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Bremer2509am 07.09.2017 | 12:56
Ok, dann habe ich das vielleicht falsch formuliert. Ich liege unterhalb der Hinzuverdienstgrenze. Alles genau ausgerechnet. Ich verdiene bereits 2 Monate weniger und bekomme die Rente nicht ausgezahlt weil die Sachbearbeiter das nicht in ihr Programm eingeben können, weil anscheinend keine Software zur Berechnung funktioniert. Nicht vor Ende Oktober. Und das nur evtl.
Fortitude oneam 07.09.2017 | 13:48
Hallo Bremer2509, es war schon alles richtig. Warten Sie bis Oktober ab bis die Berechnung ermittelt wird. Sollte sich zu Ihren Gunsten eine Rentennachzahlung ergeben, dann können Sie sich darüber sehr freuen. Bedenken Sie auch das eine unbefristete oder befristete teilweise oder volle EMR jederzeit überprüft werden können. Viele meinen nachdem Sie eine unbefristete teilweise EMR erhalten, Sie könnten wieder fleißig arbeiten. Dues ist kein Freischein. Wie bereits gesagt, ein Besuch in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung kann helfen,das weitere Vorgehen zu besprechen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026