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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente AG will Tg. Std. reduzieren

von Julia27.04.2021 | 20:31
296 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, Ich bin Teil-Ems und arbeite an 4 Tagen 4,5 Stunden = 17,5 wöchentlich. Mein Chef möchte nun, dass ich unter 3 Stunden arbeite. Unter 3 Std.bedeutet bei Rente: volle EMR. Könnte ich diese beantragen, weil der Chef sieht, ich kann 4,5 Std. nicht mehr arbeiten...? Oder kann ich ihm sagen, er muss mich über 3 Std. beschäftigen. Geredet haben wir, genaue Begründung ist nicht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.04.2021 | 10:22

Hallo Julia,

Ihr Arbeitgeber entscheidet nicht über den Anspruch einer Erwerbsminderungsrente. Dennoch haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Ansonsten kann ich mich den Ausführungen von KSC und Valzuun anschließen.

3 Antworten

KSCam 27.04.2021 | 20:56
Zunächst dürfen Sie Rentenrecht und Arbeitsrecht nicht vermischen. Wenn Sie teilweise erwerbsgemindert sind, heißt das dass Sie täglich noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können. Bei voller EM können Sie nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten. Was Ihr AG muss oder nicht ist Arbeitsrecht, bzw. eribt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Und zu einem Vertrag benötigt man zunächst 2 Parteien die eine Regelung treffen wollen. Haben Sie einen Arbeitsvertrag, kann der AG diesen Kündigen (wenn er das will) und Sie können sich gegen eine Kündigung wehren (wenn Sie das wollen).
Valzuunam 28.04.2021 | 08:56
Wenn Sie über einen Teilzeitarbeitsplatz (>3 Stunden täglich) verfügen, diesen aus medizinsicher Sicht auch ausüben können (die Sicht des Arbeitgebers ist völlig unerheblich) und diesen dennoch freiwillig aufgeben (weil Sie z.B. einen entsprechenden Vertrag mit dem Arbeitgeber schließen) wird es nichts mit der vollen Rente wegen Erwerbsminderung. Diese sogenannte "Arbeitsmarktrente" greift nämlich nur, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist und Sie deshalb keine Chance auf einen entsprechenden Teilzeitjob haben. Dies gilt aber eben nicht, wenn Sie die Situation mutwillig herbeiführen. Könnte der Arbeitgeber Ihre Stunden einseitig (d.h. ohne Ihre Zustimmung) reduzieren bestände das Problem natürlich nicht. Das das arbeitsrechtlich möglich bezweifle ich allerdings. Aber -und da hat der Vorredner vollkommen recht- es handelt sich hier nicht um ein arbeitsrechtliches Forum, so dass diese Frage abschließend nur an anderer Stelle geklärt werden kann.
Juliaam 28.04.2021 | 11:16
Herzlichen Dank für Ihre Antworten. VG Julia
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