Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Teilerwerbsminderungsrente / Bildungsgutschein

von Theo Lingen29.12.2022 | 12:52
56 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin voller Erwerbsminderungsrentner (37 Jahre) und würde gerne auf Teilrente wechseln. Mir wurde bereits eine Einstellungszusage eines Unternehmens (schriftlich) gegeben, die ich auch beim Rentenberater eingereicht habe. Für diese Anstellung müsste allerdings mit einem Bildungsgutschein ein Führerschein bezahlt werden. Ist dies bei einer Teilerwerbsrente realistisch? Das es zu einer neuen Leistungsbeurteilung kommen und die Rente gestrichen werden kann, ist mir bewusst. Über das für und wieder meiner Motive wäre ich sehr Dankbar wenn wir uns hier nicht in eine Diskussion verstricken sondern einfach die Frage behandeln. Danke für die Hilfe!

7 Antworten

Abschlägeam 29.12.2022 | 13:15
Hallo Theo Lingen, Sie sollten dies auf jeden Fall mit Ihrer zuständigen DRV direkt klären, denn wie auch schon 'Erklärbär' schreibt, kann hierfür evtl. eine LTA-Maßnahme nach Antrag bewilligt werden. Ob dann dafür von vornherein eine Teil-EM-Rente notwendig ist oder aber aber eine entsprechende Maßnahme erst nach erfolgreichem Abschluss dazu führt, kann aber in einem Forum nicht beurteilt werden. Um aber erwerbsgeminderte Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, arbeiten die DRV und die Agentur für Arbeit doch recht eng und teilweise ergänzend zusammen, so dass die zusätzlichen Informationen auch und mit der Agentur für Arbeit eingeholt werden können/sollten. Sie kommen also um ausführliche (persönliche/telefonische/per Video-Chat) Beratungen sowohl mit der DRV als auch mit der Agentur für Arbeit nicht herum. Terminvereinbarungen sind auch online bzw. telefonisch möglich https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/terminvereinbaru… Viel Erfolg und alles Gute! Viel Erfolg und alles Gute!
Erklärbäram 29.12.2022 | 13:00
Der Bildungsgutschein wird nicht durch die DRV ausgestellt. Daher werden wir hier dazu nicht viel sagen können. Ob im Rahmen einer LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) ein Führerschein (= Voraussetzung für die von Ihnen benannte Einstellung?) genehmigt würde, muss im Einzelfall entschieden werden. Ggf. also über G0100 und G0130 einen Antrag auf o. g. LTA stellen. Das geht auch parallel zur Teil-EMR. Nach einer grundsätzlichen Bewilligung des Antrags werden Sie durch einen Rentenberater dazu beraten, ob Führerschein (oder ggf. "nur" etwas Anderes) infrage kommt. Ob Führerschein via Bildungsgutschein geht, müsste eine entsprechende Beratungsstelle (häufig bei Agentur für Arbeit, Volkshochschulen und freien Wohlfahrtsverbänden angesiedelt) Ihnen sagen können. Wo die nächste Beratungsstelle für den Bildungsgutschein von Ihnen aus ist, weiß eine Suchmaschine Ihres Vertrauens.
Theo Lingenam 29.12.2022 | 13:12
Danke für die schnelle Antwort! Ja Führerschein ist Voraussetzung. Vielen Dank für die Erklärung.
-am 30.12.2022 | 07:12
Hallo Theo, eine Förderung zur Erlangung eines Führerscheins ist im Rahmen der Kfz-Hilfe mit Hilfe einer Bezuschussung möglich, auf § 8 der KfzHV wird verwiesen. Voraussetzung hierfür ist jedoch zum einen die Erfüllung der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen, sowie das Bestehen einer zustandsangemessenen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Eine Bezuschussung kann nur dann erfolgen, wenn ein behinderungsbedingter und beruflich bezogener Bedarf besteht. Um die Voraussetzungen und eine mögliche Förderung in Ihrem Fall prüfen zu können, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Für die Antragstellung einer Förderung nach der KfzHV wären die Formulare G0100 G0140 G0142 notwendig, das Formularpakten kann hier bezogen werden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Dem Informationsblatt G0143 können Sie ergänzende Informationen bzgl. der Förderung nach der KfzHV entnehmen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Theo Lingenam 30.12.2022 | 06:58
Danke für die aufschlussreiche Aufklärung! Gruß
Theo Lingenam 30.12.2022 | 13:39
Auch hier bedanke ich mich für Ihre Einschätzung. Ich vermute Sie benennen hier die Hilfe zur Erlangung eines PKW-Führerscheins. Dieser ist vorhanden. Es geht um die Tätigkeit als Kraftfahrer, das hatte ich nicht deutlich gemacht. Guten Rutsch!
-am 02.01.2023 | 08:09
Theo Lingen schrieb

Auch hier bedanke ich mich für Ihre Einschätzung.

Ich vermute Sie benennen hier die Hilfe zur Erlangung eines PKW-Führerscheins. Dieser ist vorhanden. Es geht um die Tätigkeit als Kraftfahrer, das hatte ich nicht deutlich gemacht.

Guten Rutsch!

Hallo Theo, Gutscheine oder lediglich die Kostenübernahme der Erlangung eines LKW-Führerscheins werden vom Rentenversicheurngsträger in der Regel nicht gestellt. Eine Förderung ist jedoch im Rahmen von Weiterbildungs- oder Umschulungsleistungen denkbar und im Einzelfall möglich. Hierzu ist es in der Tat notwendig, dass Sie einen Antrag auf LTA stellen und in Kontakt mit dem Reha-Fachberatungsdienst treten. Gemeinsam können Sie, bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen, die bestehenden Fördermöglichkeiten diskutieren und es können die entsprechenden Verfahren eingeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026