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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragender,
sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen, haben Sie auf jeden Fall erst einmal Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig sollten Sie Ihren Rententräger von der Kündigung unterrichten. Er wird dann ggf. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur prüfen, ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Teilzeitarbeitsmarkt ggf. verschlossen ist oder als verschlossen gilt. Sollte dies der Fall sein, kann die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarkrente) umgewandelt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen ein Zeitfenster für die Dauer der Bearbeitung nicht angeben kann.
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