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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente = Höhe Altersrente?

von TJ14.05.2019 | 17:57
246 Ansichten
2 Antworten

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Hi. Wenn mir eine teilweise Erwerbsminderungsrente von sagen wir 500 € bewilligt werden würde. Laut Rentenauskunft hätte ich einen Rentenanspruch von 1000 € bei regulären Renteneintritt - kann ich die 1000 € dann mit dem entsprechenden Rentenalter bekommen oder bleibe ich auch bei einer Unwandlung in die Altersrente bei den 500 €? Die Eurobeträge dienen lediglich der Illustration.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User TJ,

wie User Schorsch bereits gesagt hat, verdoppelt sich der Rentenanspruch. Dies geht aber nur, wenn Sie bis zur Ihrer Regelaltersgrenze die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen würden. Sollten Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, reduziert sich der Anteil der Entgeltpunkte, die Sie noch nicht in Anspruch genommen haben. Dann haben Sie nicht den doppelten Betrag der Teilerwerbsminderungsrente als Altersrente.

Falls Sie während des Rentenbezuges noch arbeiten würden und somit Entgeltpunkte erwirtschaften, dann könnte ggfs. eine höhere, als die doppelte Rente gezahlt werden.

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1 Antworten

Schorscham 14.05.2019 | 18:54
Vereinfacht ausgedrückt ändert sich nur der Rentenartfaktor von 0,5 für eine teilweise EM-Rente in 1,0 für eine Regelaltersrente. Somit verdoppelt sich der Zahlbetrag in etwa. MfG
Deutsche Rentenversicherung
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