Hallo User TJ,
wie User Schorsch bereits gesagt hat, verdoppelt sich der Rentenanspruch. Dies geht aber nur, wenn Sie bis zur Ihrer Regelaltersgrenze die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen würden. Sollten Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, reduziert sich der Anteil der Entgeltpunkte, die Sie noch nicht in Anspruch genommen haben. Dann haben Sie nicht den doppelten Betrag der Teilerwerbsminderungsrente als Altersrente.
Falls Sie während des Rentenbezuges noch arbeiten würden und somit Entgeltpunkte erwirtschaften, dann könnte ggfs. eine höhere, als die doppelte Rente gezahlt werden.