Hallo Andreas1954,
Sie können jederzeit auch während des Bezugs einer vollen oder teilweisen EM-Rente den Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung stellen (sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben). Dieser Antrag wirkt dann für die Zukunft bzw. maximal 3 Monate rückwirkend (für eine Altersrente ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen).
Es wird dann automatisch geprüft, welche Rente die Höhere ist (Altersrente oder EM-Rente) und diese wird gezahlt.
Noch ein Hinweis: Andersherum ist es nicht möglich - nach bindender Bewilligung einer Altersrente könnte man keine EM-Rente neu bewilligen.