Den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jederzeit stellen. Für eine solche Rente werden die für die Rentenberechnung maßgeblichen Entgeltpunkte (aufgrund der Versicherungszeiten etc.) bis zum Eintritt der sozialmedizin. relevanten Erwerbsminderung festgestellt.
Die Höhe der Rente bemisst sich also nach allen für die Rentenberechnung relevanten Versicherungszeiten. Bei der momentanen Rechtslage bestimmt sich die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze jedoch (auch) nach den Entgeltpunkten der letzten drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Ob Sie erwerbsgemindert sind, kann hier online (ohne Kenntnis der Akten etc.) niemand beurteilen. Gleiches gilt für die Rentenhöhe sowie die Hinzuverdienstgrenzen, zumal dafür die individ. Daten aus Ihrem Versicherungskonto erforderlich sind.
In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung können Sie dazu aber Näheres erfahren.
MfG