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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente Minijob sinnvoll?

von Christina T.04.07.2017 | 21:29
633 Ansichten
3 Antworten
Ich werde 60 Jahre alt, erhalte derzeit eine halbe Teilerwerbsminderungsrente und ALG II nach Ausschöpfen des Krankengeldes und ALG-I-Anspruches. Zum zweiten Mal musste ich die stufenweise Wiedereingliederung abbrechen, die ich nochmals versucht hatte, nachdem vor sechs Wochen die volle Rente nach Widerspruch abgelehnt wurde (ebenso wurde Reha abgelehnt). Eine Klage traue ich mir nicht zu, da mich der Behördenwahnsinn schon viele Nerven gekostet hat und meine Kräfte nicht ausreichen. Mein Arbeitgeber kann mir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten. Zurzeit bin ich krankgeschrieben und versuche mich zu erholen von den Auswirkungen der stufenweisen Wiedereingliederung. Ich habe vor, mich für einen Minijob zu bewerben, der meines Erachtens für mich geeignet ist. Es sind erstmal nur 2 Tage a ca. 4 Stunden pro Woche. Mein Arbeitgeber wird mir nicht kündigen, ich wohne auch in einer Betriebswohnung. Vor Jahren, als ich noch mehrere Jobs hatte, habe ich dort auch die Genehmigung bekommen, nebenbei zu arbeiten. Was das Jobcenter dazu sagt, weiß ich nicht. Aber ich bin es so leid, herumgeschoben zu werden und möchte selbst entscheiden, was gut für mich ist. Die halbe Rente beträgt nur 260,- . FRAGEN: Ist es schädlich für eine spätere volle EMR, wenn ich jetzt einen Minijob annehme? Wird die Höhe der Rente evt. daran bemessen? Ist es sinnvoll, mich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, falls das möglich ist? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2017 | 09:40

Hallo Christina T.

die Ausübung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Feststellung einer möglichen zukünftigen Rente wegen voller Erwerbsminderung. Für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist lediglich wichtig, dass die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Entscheidung, ob Sie sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von der Versicherungspflicht befreien lassen oder nicht, kann Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung nicht abnehmen. In einem persönlichen Gespräch können nur die Folgen einer Beitragszahlung oder Befreiung besprochen werden. Die Entscheidung müssen Sie nach Festlegung Ihrer Prioritäten selber fällen.

Weiterhin gehen wir davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Beschreibung "halbe Teilerwerbsminderungsrente" vertan haben und stattdessen eine volle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in Höhe der Hälfte gezahlt, wenn Sie Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Da dies nach Ihren Angaben nicht der Fall ist, wird wohl eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe gezahlt. Sollte es doch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte sein, dann kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

2 Antworten

Schadeam 04.07.2017 | 23:05
Mit 60 und einer Vollrente von 520€ können Sie so oder so nichts mehr retten und auch mit einem Minijob nichts kaputt machen. Natürlich wäre ein höherer Verdienst besser, aber ob Sie den finden? Und ob Sie aus dem Minijob nun Beiträge zahlen oder nicht macht den Kohl auch nicht mehr fett.
Christina T.am 05.07.2017 | 13:06
Christina T. schrieb

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Eben habe ich vom Integrationsfachdienst erfahren, dass ich keinen Minijob machen darf, da ich, wenn ich gesundgeschrieben bin, meinem Arbeitgeber sofort wieder zur Verfügung stehen muss, obwohl es dort keinen Arbeitsplatz für mich gibt. Ich soll mich weiter krankschreiben lassen und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Was soll das bringen? Eine Umschulung bekomme ich ja nicht mehr.

Ist das denn wirklich sinnvoller, als mir erstmal eine geringfügige Arbeit zu suchen, in einem Bereich, den ich mir zutraue, um dann nach und nach wieder mehr zu arbeiten?

Bisher gab es immer großes Chaos mit dem Jobcenter, sobald die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen sollte/wollte, das auf Kosten meiner Nerven ging.

Für Erläuterungen und konstruktive Vorschläge bin ich dankbar.

Vielen Dank für Ihre Antworten. Eben habe ich vom Integrationsfachdienst erfahren, dass ich keinen Minijob machen darf, da ich, wenn ich gesundgeschrieben bin, meinem Arbeitgeber sofort wieder zur Verfügung stehen muss, obwohl es dort keinen Arbeitsplatz für mich gibt. Ich soll mich weiter krankschreiben lassen und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Was soll das bringen? Eine Umschulung bekomme ich ja nicht mehr. Ist das denn wirklich sinnvoller, als mir erstmal eine geringfügige Arbeit zu suchen, in einem Bereich, den ich mir zutraue, um dann nach und nach wieder mehr zu arbeiten? Bisher gab es immer großes Chaos mit dem Jobcenter, sobald die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen sollte/wollte, das auf Kosten meiner Nerven ging. Für Erläuterungen und konstruktive Vorschläge bin ich dankbar.
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