Hallo Christina T.
die Ausübung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Feststellung einer möglichen zukünftigen Rente wegen voller Erwerbsminderung. Für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist lediglich wichtig, dass die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Entscheidung, ob Sie sich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis von der Versicherungspflicht befreien lassen oder nicht, kann Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung nicht abnehmen. In einem persönlichen Gespräch können nur die Folgen einer Beitragszahlung oder Befreiung besprochen werden. Die Entscheidung müssen Sie nach Festlegung Ihrer Prioritäten selber fällen.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Beschreibung "halbe Teilerwerbsminderungsrente" vertan haben und stattdessen eine volle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird in Höhe der Hälfte gezahlt, wenn Sie Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Da dies nach Ihren Angaben nicht der Fall ist, wird wohl eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe gezahlt. Sollte es doch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte sein, dann kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.