Hallo Andrea,
entscheidend für den Beginn der Erwerbsminderungsrente ist, wann die Anspruchsvoraussetzungen für Ihre Rente erfüllt sind. Dieser Zeitpunkt ist auf Seite 2 Ihres Rentenbescheids (oben) angegeben. Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört auch der Eintritt der Erwerbsminderung. Ist die Rente befristet, kann sich wie von "Schade" und "Antwort" angegeben, ein späterer Rentenbeginn ergeben. Aus welchen Gründen auf eine rückwirkende Rentenbewilligung rückwirkend "verzichtet" worden sein sollte, können Sie nur mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Die Feststellungen zur Erwerbsminderung sind immer sehr individuell. Daher kann Ihre Frage hier leider nicht abschließend beantwortet werden.