Hallo Fragende,
es gilt immer der Grundsatz „Reha vor Rente“. Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, durch eine Umschulung aber wieder die Möglichkeit haben, durch eine (andere) Beschäftigung Ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise zu sichern, wird Ihnen durch die Rentenversicherung eine Umschulung angeboten werden. Zu einer Umschulung kann Sie niemand zwingen, auch die Deutsche Rentenversicherung nicht, aber eine EM-Rentengewährung ist dann leider wegen mangelnder Mitwirkung ausgeschlossen.