Hallo bremer2509,
die Frage zur Höhe des Krankengeldes kann nur Ihre Krankenkasse beantworten.
Im Fall der Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente macht die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung geltend.
In diesem Fall würde eine für die Vergangenheit entstehende Nachzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente zunächst einbehalten und der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
Die Krankenkasse rechnet tageweise genau das Krankengeld gegen die zeitgleich tagesweise aus der Nachzahlung zur Verfügung stehende Rente und bekommt diesen Teil der Nachzahlung durch den Rentenversicherungsträger überwiesen.
Sofern das Krankengeld höher als der Erstattungsbetrag ist, den die Krankenkasse vom Rententräger erhält, müssen Sie den Restbetrag nicht an die Krankenkasse zurückzahlen.
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