Ja, neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Lediglich bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Die Krankenkasse kann Sie nur auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, wenn Ihre (restliche) Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gefährdet oder (weiter) gemindert ist. Stellen Sie diesen Antrag innerhalb von 10 Wochen nicht, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen.
Stellen Sie den Antrag, wird Im Rahmen des Reha-Verfahrens immer auch geprüft, ob Sie voll erwerbsgemindert sind (Anmerkung: Der Gutachter des Rentenversicherungsträgers muss sich dem ärztlichen Gutachten der Krankenasse nicht unbedingt anschließen). Liegt danach volle Erwerbsminderung vor und kann diese durch eine Reha-Maßnahme nicht beseitigt werden, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Diesen Rentenantrag können Sie ohne Zustimmung der Krankenasse nicht zurücknehmen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.