Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ostfriesin,
bitte setzen Sie sich zur Frage Ihres Krankengeldanspruches direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Bei Ihnen als Bäcker würde ich nach gar nichts fragen... Für jemanden wie Sie macht so ein Forum richtig Sinn. Alleine Zuhause sitzen und seinen Weltfrust mit selten dämlichen Kommentaren über die Mitmenschen ergießen. Wahrscheinlich auch schön feige ein anonymes FB Konto, um auch dort rumzustänkern. Sie tun mir leid. Ich kann anders sein, weil es das Leben offensichtlich besser mit mir gemeint hat, als mit Ihnen Knöterich.Wenn man eine Teil-EMR bekommt und 25 Std arbeitet (5x5 Std), bekommt man dann Krankengeld wenn man länger als 6 Wochen krank ist? Man ist dann doch als Rentner krankenversichert.Fragen Sie beim Metzger auch nach Brötchen ?
Fragen Sie beim Metzger auch nach Brötchen ?Wir führen auch Brötchen.
Ihre Renitenz in Ehren. Die Realität auszublenden bringt dabei gar nichts. Wie schon mehrfach erwähnt, ist für Ihre Fragen die Krankenkasse und eben nicht die Rentenversicherung zuständig, gleich ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.Fragen Sie beim Metzger auch nach Brötchen ?Bei Ihnen als Bäcker würde ich nach gar nichts fragen... Für jemanden wie Sie macht so ein Forum richtig Sinn. Alleine Zuhause sitzen und seinen Weltfrust mit selten dämlichen Kommentaren über die Mitmenschen ergießen. Wahrscheinlich auch schön feige ein anonymes FB Konto, um auch dort rumzustänkern. Sie tun mir leid. Ich kann anders sein, weil es das Leben offensichtlich besser mit mir gemeint hat, als mit Ihnen Knöterich.
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