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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und Reha / Übergangsgeld

von Hanna27.11.2019 | 07:36
539 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: die Krankenkasse fordert mich aufgrund längerer Krankengeldzahlung zu einer Reha auf. Ich beziehe auch eine Teilerwerbsminderungsrente unter der Hinzuverdienstgrenze, also zum Krankengeld hinzu. Bekomme ich während der Reha Übergangsgeld oder Krankengeld und wie verhält es sich mit der Teil EU? Wird diese hier irgendwie angerechnet? Vielen Dank und einen schönen Tag wünsche ich Hanna

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2019 | 13:52

Hallo Hanna,

kommt es zur Gewährung der Rehamaßnahme, besteht während dessen Anspruch auf Übergangsgeld.

Bei der Berechnung des Übergangsgeldes wird die EM-Rente berücksichtigt (ggf. Anrechnung).

2 Antworten

Hannaam 28.11.2019 | 15:21
Vielen Dank für die Antwort. Die Anrechnung der vollen EU Rente ist nachvollziehbar. Meine Frage betrifft jedoch die Teil-EU Rente. Diese erhalte ich aktuell zuzüglich zum Krankengeld, hier wird nichts angerechnet, da ich unter der Hinzuverdienstgrenze liege. Wie verhält es sich damit beim Übergangsgeld? Danke.
Siehe hieram 28.11.2019 | 16:09
Hallo Hanna, Sie erhalten Teil-EMRente und arbeiten. Das Krankengeld (KG) erhalten Sie nicht aus der EMRente, sondern aus Ihrer Tätigkeit. Während des Bezuges von KG haben Sie Ihre EMRente weiter erhalten. Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht ebenfalls nur aus Ihrer Tätigkeit, bzw., da Sie vor der Reha Krankengeld beziehen, wird es entsprechend des Krankengeldes berechnet. Wenn, wie Sie sagen, bisher auf die EMRente nichts angerechnet wird, weil Sie unter der Hinzuverdienstgrenze liegen, erhalten Sie die EMRente weiter plus das Übergangsgeld, das auf Basis des KG errechnet wurde.
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