Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo baldarbeitslos,
wenn Sie Ihren Teilzeitarbeitsplatz verlieren, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen. Das Arbeitslosengeld ist dann als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Die für Sie individuell geltende Hinzuverdienstgrenze können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Nach den aktuellen Planungen des Gesetzgebers soll diese Grenze im Jahr 2023 noch einmal angehoben werden.
Den Verlust Ihres Teilzeitarbeitsplatzes sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger zeitnah mitteilen und in dem Zusammenhang formlos auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Diese wird jedoch frühestens zu Beginn des 7. Kalendermonats nach Aufgabe des Teilzeitarbeitsplatzes gezahlt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.