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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente

von Steffi15.02.2023 | 17:27
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, derzeit befinde ich mich in einem befristeten 35 Stunden Arbeitsverhältnis. Der Vertrag sollte und wird im April weiter verlängert werden. Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet, nur die Stundenzahl habe ich verändert. Bis Februar habe ich mich in einer neurologischen Rehaklinik behandeln lassen und dort wurde die Verschlechterung meiner Krankheit festgestellt. Die Empfehlung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde gestellt. Wir der befristete Vertrag in dem Fall zum Problem oder wird der Antrag anerkannt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

Sie können die Erwerbsminderungsrente unabhängig von einem bestehenden Arbeitsvertrag beantragen.

Für die medizinische Voraussetzung ist das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend. Wird ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich festgestellt, besteht eine volle Erwerbsminderung. Wird ein Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich festgestellt, besteht eine teilweise Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Erklärbäram 15.02.2023 | 17:41
Ob der Antrag bewilligt wird, hängt nicht von dem Arbeitsbertrag ab, sondern von Ihrer Rest-Erwerbsfähigkeit. Der Hinzuverdienst durch Arbeit ist ja auch keine Pflicht, sondern im Rahmen der Leistungsfähigkeit (bei Teil-EMR unter 6 Std) eine Möglichkeit.
KSCam 15.02.2023 | 17:42
Wenn Sie tatsächlich in einer 35 Stunden Woche arbeiten und dies auch können, sind Sie kaum teilweise erwerbsgemindert. Bei dieser Rente kann man täglich nur unter 6 Stunden arbeiten, das sind bei einer 5 Tage Woche weniger als 30 Stunden. Wer 35 Wochenstunden arbeitet, beweist quasi tag- täglich dass er nicht erwerbsgemindert ist. Aber einen Antrag zu stellen ist keinem verboten, ob das aber Sinn macht???
KSC Ergänzungam 15.02.2023 | 17:46
Wenn Sie Ihren Vertrag im April verlängern wollen, heißt das doch aus heutiger Sicht zwangsläufig dass Sie glauben die 35 Stunden auch zu packen. Warum dann an EM Rente denken? Bei teilweiser EM würde es doch keinen Sinn machen an eine Verlängerung zu denken, wenn Sie davon ausgehen gar keine 35 Stunden arbeiten zu können. Mir fehlt da die Logik
Mirenaam 15.02.2023 | 18:16
Ich habe bis zum Schluss 8 Stunden gearbeitet und rückwirkend die volle Arbeitsmarktrente bekommen. Es gibt für alles Ausnahmen von der Regel.
Georgam 15.02.2023 | 18:36
Zitat von KSC Ergänzung anzeigenausblenden
Weil es halt nicht der meist übliche Weg ist, da haben die meisten eine ellenlange Krankmeldung und sagen es geht nicht mehr. Wer aus der Arbeit heraus kommt, hat es da problematischer. Eigentlich sollte man die Arbeitszeit reduzieren, andererseits steht man dann allerdings im Regen, wenn die EMR nicht gewährt wird. Richtigrum wäre erst die Rente, dann die Reduzierung. Allerdings, wie Sie richtig erkannt haben, beweist man, daß vielleicht doch mehr möglich ist. Allerdings ist es nicht zwingend vorgeschrieben, für die Rente arbeitsunfähig erkrankt zu sein. Das Leistungsvermögen kann auch bei einer bisherigen 40 Stunden Woche plötzlich abfallen.
Fliederam 15.02.2023 | 19:15
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Das ist doch kein Argument. Es gibt auch Menschen, die sich mit viel Ausfall durch eine Vollzeitstelle schleppen, einfach weil sie finanziell darauf angewiesen sind. Nur weil man arbeitet, heißt das nicht, dass man es aus sozialmedizinischer Sicht auch kann oder sollte. Zur Frage zurück: Stellen Sie einen Antrag und warten Sie das Ergebnis ab. Wenn dieser positiv beschieden wird, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber um Änderung des Arbeitsvertrages zu bitten und können im besten Fall neben einer Teilerwerbsminderungsrente 25 Stunden o.ä. weiterarbeiten. Dieser 35-Stunden-Vertrag hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung der DRV.
W°lfgangam 15.02.2023 | 19:44
Ergänzend/wieder mal: Die bloße Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung ist KEIN Beleg dafür, dass eine volle oder teilweise EM NICHT vorliegt ...Stephen Hawking lässt grüßen! Nicht der Arbeitsvertrag/die aufgewendete Arbeitszeit, stellt das tatsächliche Leistungsvermögen fest ...dafür ist 'meines Wissens' ;-) immer noch der soz.-med. Dienst der DRV zuständig, hier zunächst ein Votum für/gegen EM festzustellen ...schlicht anhand der vorliegenden/messbaren Einschränkungen zum Standard-Gesund-Beschäftigten, unter Berücksichtigung der 'leichtest möglichen' regelmäßigen Tätigkeiten/5-Tage-Woche, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ausgeklammert: vor 1962 Geborene). Gruß w. PS: das Gerücht "wer min. 3 bzw. 6 Std. arbeitet, kriegt niemals nicht eine teilweise/volle EMRT" wird sich auch noch die nächsten 100 Jahre halten *g
Fliederam 15.02.2023 | 20:16
Danke, so ist es!
KSCam 15.02.2023 | 20:44
Vieles von dem was geschrieben wurde ist zweifellos richtig. Dann wäre Steffi aber anzuraten nicht wie geschrieben den Vertrag im April zu verlängern, sondern gegenüber dem AG mit "offenen Karten zu spielen" und den Vertrag bezüglich der Stundenzahl offen zu halten und erst dann zu verlängern wenn klar ist dass es auch tatsächlich die teilweise EM Rente gibt. Geht nämlich die teilw. EM Rente durch muss Sie dann erneut auf den AG zugehen und wieder die Arbeitszeit ändern. Aus Steffis Formuliereung, dass Sie den 35 Stunden Vertrag verlängern wird, habe ich geschlossen dass sie auch glaubt diese 35 Stunden erbringen zu können (und dann wird wohl kritisch mit der EM Rente).
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