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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente und ALG1

von Uli11.05.2021 | 11:53
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2 Antworten

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Hallo, Ich beziehe seit einem halben Jahr ALG 1 und mir wurde rückwirkend von April 19 eine Teilerwerbsrente wegen Berufsunfähigkeit (Vertrauensschutz der vor dem 02.01 1961 geborenen) zugestanden. Dem allgemeinen Arbeitsmarkt stehe ich noch mehr als 6 Stunden zur Verfügung. Nun habe ich eine Rentennachzahlung abzüglich der Krankenkassenansprüche erhalten.Hat davon auch die AfA noch Ansprüche? Wird die monatliche Rentenzahlung (geringer als das ALG1) mit dem ALG1 verrechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uli,

den Ausführungen von Siehe hier schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 11.05.2021 | 13:06
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente hat die KK eigentlich nur Anspruch auf Erstattung, wenn Sie bereits VOR der Erwerbsminderung auch nur Teilzeit gearbeitet haben. Ansonsten würde das Krankengeld als 'Hinzuverdienst' bei der Rente angerechnet werden, was allerdings die Nachzahlung dann auch kürzt. Entsprechend hätte auch die Agentur für Arbeit noch einen Erstattungsanspruch. Sofern Sie 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' eine volle Rente ausbezahlt bekommen ('Arbeitsmarktrente') haben beide Träger einen Erstattungsanspruch, maximal aber bis zum Netto-Zahlbetrag der Rente. Eine darüber hinausgehende Differenz müssen Sie nicht erstatten. Siehe §103 SGB X und folgende und auch §96a SGB VI.
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